Access - Zugriff
Hierbei handelt es sich um den Zugriff auf klar definierte Angebote in einem Netzwerk. Dieser Zugriff kann beschränkt sein, so dass eine Identifizierung des Benutzers erforderlich wird. In diesem Zusammenhang spricht man von Access Control oder Zugriffskontrolle. In der Regel erfolgt die Identifizierung durch Eingabe eines:
* Bentzernamens und eines
* Passwortes zur Authentisierung.
Eine Zugriffskontrolle wird häufig bei kostenpflichtigen oder nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Angeboten eingesetzt, um einen Missbrauch zu verhindern.
Account - Benutzerkonto
Für berechtigte Nutzer (Access) eines Informationsangebotes oder einer Dienstleistung wird ein Account eingerichtet. Hier werden Daten wie Benutzername und Passwort eines Nutzers, die für ihn zugänglichen Informations- und Dienstleistungsbereiche oder auch Abrechnungsdaten verwendet.
Ad Click
Auf ein Werbeobjekt zugreifen.
Auf Web-Seiten wird häufig Werbung in Form von Werbebannern präsentiert, die eine Werbebotschaft und gleichzeitig einen Verweis (Hyperlink) auf ein Angebot des Werbenden beinhalten. Durch einen Klick auf das Banner gelangt man auf die entsprechende Seite. Jeder Klick auf eine Werbebanner stellt einen Ad-Click dar und wird gezählt, da die Anzahl der Ad-Clicks oftmals Grundlage bei der Abrechnung zwischen den Werbetreibenden und dem Betreiber der Website, auf der geworben wird, dienen.
Add On - Mehrwert
Zusatzangebot, welches nicht zur eigentlichen Dienstleistung gehört, dem Kunden jedoch einen Zusatznutzen bringt. Dies können beispielsweise weitergehende Informationen wie Newsletter, Gewinnspiele oder dergleichen sein. Mehrwerte für Kunden können z.B. geschaffen werden, durch: höhere Qualität, besseren Service, Ermittlung einer spezifischen Servicephilosophie, Nutzung von Zeitvorteilen, Schaffung einer unverwechselbaren Usability, Etablierung von Premium-Diensten oder wertvollen Inhalten (auch Content genannt), somit den Kunden anlocken.
Ad Server
Ad-Server versorgen verschiedene Internetplattformen mit Werbebannern, die teilweise nach gewissen Kriterien für jeden Benutzer individuell ausgewählt werden können. So wird versucht, die Werbung möglichst zielgruppengenau auszuwählen. Darüber hinaus übernehmen Ad-Server die Protokollierung des Werbeerfolgs durch Maßzahlen wie Ad-View oder Ad-Click und erledigen die komplette Abrechnung mit dem Werbetreibenden und dem Betreiber des Plattform, auf der die Werbung erscheint.
Ad View - Ad Impression
Gibt an, wie oft ein Werbebanner vollständig angezeigt wurde. Ähnlich wie Ad-Click dient diese Kennzahl als Grundlage zur Abrechnung der Werbekosten. Sie ist jedoch geringer zu bewerten, da sie keine Aussage über den Erfolg der Einblendung zulässt. Als Synonym zu Ad-View wird auch der Begriff Ad-Impression verwendet.
AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit den AGB´s regelt der Anbieter von Waren und/oder Dienstleistungen die Geschäftsabwicklung mit seinen Kunden. Dies ist keine Eigenart des Internethandels, sondern eine allgemein übliche Geschäftspraxis. Im Internet sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten:
- Der Kunde muss den AGB`s wirksam zustimmen. Eine wirksame Zustimmung setzt voraus, dass der Kunde die AGB`s vor Vertragsabschluss zur Kenntnis genommen hat. Vielfach ist in der Praxis zu beobachten, dass die AGB`s erst auf der Rückseite der Rechnung aufgedruckt sind, die der Kunde zusammen mit den bestellten Waren erhält. In diesem Fall sind die AGB`s eindeutig unwirksam. Es ist erforderlich, dass der Kunde direkt und auf zumutbare Weise auf die AGB`s hingewiesen wird. Auch ein Link auf der Website ist in der Regel nicht ausreichend. Zumindest der Hinweis auf dem Bestellformular "Es gelten unsere AGB`s" mit der Möglichkeit, diese einzusehen, ist erforderlich. Die sicherste Lösung ist, den Kunden die Anerkennung aktiv bestätigen zu lassen, etwa indem er bei einer Bestellung einen Button mit der Beschriftung "Ich erkenne die AGB`s an" betätigen muss.
- Die AGB`s dürfen keine gesetzlichen Bestimmungen wie etwa das Fernabsatzgesetz außer Kraft setzen. Ebenso dürfen keine so genannten überraschenden Klauseln enthalten sein, die mit dem eigentlichen Vertragsabschluss nigges zu tun haben und die dort im Allgemeinen nicht erwartet werden.
- Die genauen Bestimmungen für AGB`s sind im Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftbedingungen geregelt. Dieser Gesetzestext sollte unbedingt berücksichtigt werden bzw. sollte man einen Juristen zu Rate ziehen, um sicherzustellen, dass die AGB`s dem geltenden Recht entsprechen und somit auch wirksam sind.
- Einbeziehung von AGB in Verträge. Wegen der Schutzbedürftigkeit des Verbrauchers sind an die Einbeziehung von dem Anbieter strenge Vorraussetzungen zu erfüllen (§ 2 AGBG):
- Der Kunde muss der Verwendung der AGB ausdrücklich zustimmen.
- Dem Kunden muss in zumutbarer Weise die Möglichkeit verschafft werden, von dem Inhalt der AGB Kenntnis zu erhalten.
- Darüber hinaus sind überraschende Klauseln nichtig (§ 3 AGBG).
- Darüber hinaus gehen Individualabreden den AGB immer vor (§ 4 AGBG).
Der Anbieter muss den Hinweis auf die AGB entweder direkt im Zusammenhang mit der Bestellung oder dem Vertragsformular geben oder wenigstens in dessen unmittelbaren Vorfeld. Wichtig ist, dass der Nutzer sich in zumutbarer Weise Kenntnis von der Existenz und dem Inhalt der AGB verschaffen kann. Insbesondere muss der Nutzer "zwangsläufig" auf die Seite mit den AGB geführt werden, wobei es keine Möglichkeit zum "Überspringen" geben sollte. Ob der Kunde sie tatsächlich liest, liegt in seinem Verantwortungsbereich.
B 2 B - Business to Business
B2B ist elektronischer Handel von Unternehmen untereinander.
Die Vernetzung mit Zulieferern, Kunden und Transporteuren bietet den Unternehmen erhebliche Kostenvorteile. Preise für Waren und Dienste können weltweit abgeglichen werden. Lagerbestände werden erst gefüllt, wenn sie tatsächlich benötigt werden. Gleichzeitig werden Herstellungs- und Vertriebsprozesse beschleunigt und Beschaffungs-, Lager-, Personal- und Informationskosten gesenkt.
E-Commerce, insbesondere B2B können die wirtschaftlichen Abläufe revolutionieren. Im Idealfall wird der Marktzugang zu Angeboten und Ausschreibungen für alle Firmen gleich. Voraussetzung dafür sind allerdings Programmstandards, die alle Computer beim Datenaustausch verstehen, sowie sichere Übertragungswege. Für die Vertragsfähigkeit von Dokumenten spielt dabei die elektronische Unterschrift ein große Rolle. Die Vertraulichkeit der Geschäftsbeziehungen muss auch im Internet garantiert werden.
Der Erfolg des E-Commerce im B2B-Geschäft ist in erster Linie dadurch zu erklären, dass beide Geschäftpartner einen Vorteil durch den geringen Bearbeitungsaufwand erzielen. Es müssen keine Bestellformulare ausgefüllt und verschickt bzw. beim Lieferanten wieder in das EDV-System eingegeben werden. Dieser Vorteil wird besonders im E-Procurement deutlich, da hierbei niedrigpreisige Waren im Vordergrund stehen, bei denen bei einer herkömmlichen Bestellung der Bearbeitungsaufwand im Vergleich zum Wert der Waren besonders hoch ist. Zudem erhöhen insbesondere elektronische Märkte die Markttransparenz, was gegebenenfalls geringere Einkaufspreise bzw. ein größeres Nachfragepotential bedeutet.
B 2 C - Business to Consumer
B2C steht für die Abkürzung "Business to Customer" oder "Business to Consumer" , also ein Geschäftsverhältnis mit einem Endkunden bzw. Konsumenten / Verbraucher.
Kurz gesagt, der elektronische Handel zwischen Verkäufer und Endverbraucher. Noch spezieller: das Verkaufen von physischen Gütern direkt an den individuellen Kunden. So.
Eine typische Ausprägung sind Online-Shops, in denen der Kunde durch das Warenangebot navigieren und einzelne Artikel in einen elektronischen Warenkorb legen kann. Der Inhalt des Warenkorbes kann anschließend bestellt werden.
Neben den Online-Shops setzen sich in letzer Zeit verstärkt alternative Geschäftsmodelle wie etwa Online-Auktionen durch, die sich auch bei den Nachfragern starker Beliebtheit erfreuen.
BBS - Bulletin Board System
Elektronische Form eines Schwarzen Bretts, das von jedem Surfer beliebig genutzt werden kann. Dieser hat die Möglichkeit, alle dort abgelegten Nachrichten zu lesen und entsprechende Mitteilungen zu hinterlassen.
Bulletin Board Systeme dienen hauptsächlich der Verbreitung von Informationen, weniger zu Interaktion (Interaktivität) meherer Benutzer. Hierfür sind Diskussionsforen oder Chats besser geeignet. Häufig werden Bulletin Boards auch auf kommerziellen Plattformen als kostenfreier Service betrieben und sollen auf diese Weise als Mittel zur Kundenbindung dienen, da sie im Gegensatz zu Online-Angeboten ohen diesen Service einen Zusatznutzen bieten.
Benchmarking
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Benchmarking ist ein aus der Landvermessung stammender Fachbegriff, der in die BWL übernommen wurde. Ursprünglich besagt Benchmarking, dass ein oder mehrere Punkte in der Landschaft fixiert werden, um daran Strecken oder Entfernungen zu messen.
In der Betriebswirtschaft bedeutet Benchmarking, dass eigene Produkte, Dienstleistungen, Prozesse und Prozessketten mit denen anderer Unternehmen verglichen und die eigenen Strukturen und Abläufe gezielt durchleuchtet werden. Dabei werden Abweichungen zu Spitzenleistungen anderer Unternehmen identifiziert und quantifiziert, die Ursachen dieser Leistungslücken analysiert und Anhaltspunkte zur Verbesserung aufgezeigt. Zielsetzung des Benchmarks ist es, sich bei allen Aktivitäten an Weltklasse-Standards zu orientieren und die dazu notwendigen Prozesse im eigenen Unternehmen zu implementieren. Nutzen: Aufgabe des Benchmaring ist es, neue Ideen und Impulse zu setzen und sich mit den gesetzten Zielen zu beschäftigen. Der Blick über den eigenen Tellerrand versetzt in die Lage, das eigene Unternehmen an der Spitze zu positionieren, um selbst neue Standards in der Welt der Besten zu setzen. So sind durch das In-Frage-Stellen des Status Quo sowie die Absicherung, durch den Beweis, dass es bei anderen funktioniert, kontinuierliche Innovationen möglich. Die Idee des Benchmarketing anhand von Beispielen aus der Formel 1 (nicht nur für Schumi-Fans): - Der beste Fahrer kann das Rennen von Anfang an (Pole Positon) bestimmen und die Führungsposition einnehmen - Geht jedoch kein anderer Pilot auf sein Tempo ein, so wird er zunehmend langsamer und träge - Achtet er nicht auf das, was hinter ihm geschieht, besteht die Gefahr, dass er unerwartet überholt wird - Bildet sich hingegen eine Spitzengruppe, so spornen sich die Mitglieder gegenseitig zu neuen Spitzenleistungen an - Bei einem Mannschaftsrennen können sich die Piloten durch eine kooperative Taktik gegenseitig zum Sieg verhelfen - Den Mannschaftssieg erringt das Team, deren Fahrer im Rennen die meisten Punkte erringen
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Content
Der Content einer Website bildet den eigentlichen Informationsgehalt. Dieser kann sowohl als Text als auch multimedial in Form von Abbildungen oder Animationen präsentiert werden.
Moderne Internetplattformen realisieren eine Trennung zwischen Content und Design von Websites. Dieses geschieht durch die Verwendung von dynamischen Web-Seiten. Dabei wird ein Design der Web-Seiten zumeist einmal zu Beginn festgelegt und richtet sich beispielsweise nach dem Corporate Design des Unternehmens, der Organisation usw.
Der Content sollte regelmäßig aktualisiert werden, weiterhin wird er zumeist durch spezielle Editoren gepflegt und in einer Datenbank verwaltet. Bei Webzugriffen eines Benutzers auf das System bettet die Internetplattform den aktuellen Content in das festgelegte Design ein. Dadurch beschränkt sich die laufende Pflege einer Website auf die Pflege des Contents. Solche Systeme werden oft auch als Content-Managementsysteme bezeichnet.
Content - Provider
Dienstleister, der den redaktionellen Inhalt von Informationsseiten im Internet liefert.
Desöfteren stellen E-Commerce-Websites als Zusatz-Service (Add-On) ein umfangreiches Informationsangebot bereit, das in der Regel mit dem Grundthema der Website korrespondiert. Diese Informationsinhalte werden oftmals nicht durch den Betreiber des Online-Angebots selbst betreut, da dieser vielfach nicht die nötigen Ressourcen dazu besitzt, sondern sie werden von einem Content-Provider gepflegt.
Convenience
Convenience bedeutet soviel wie Bequemlichkeit oder Komfort für den User.
In Verbindung mit E-Commerce heißt das, dass eine Internet-Anwendung so weit wie möglich auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sein soll. Eine hohe Priorität bei der Erstellung eines Online-Angebots sollte also unbedingt der Kundenzufriedenheit und der einfachen sowie bequemen Benutzbarkeit zugeschrieben werden.
Aspekte wie möglichst einfache technische Umsetzbarkeit sollten erst als nachgeordnete Ziele folgen. Ein Kunde wird ein Online-Angebot nur dann im gewünschten Maße nutzen, wenn es für ihn komfortabel und intuitiv bedienbar ist. Wenn er sich zuerst mit der Funktionsweise eines solchen Angebots auseinander setzen muss oder die Handhabung zu umständlich ist, wird er im Normalfall an einer Nutzung nicht interessiert sein.
Cross selling - Cross Marketing
"Der Querverkauf".
Dieser ermöglicht einen Verweis von Artikel A auf Artikel B zu setzen.
Mehrere Artikel die gut zusammen passen sind ebenfalls möglich.
Cross Selling hat zum Ziel, durch den Verkauf sowohl mehrerer einander ergänzender, als auch voneinander verschiedener Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens die Kundenzufriedenheit und Kundenbindung zu erhöhen.
Beispiele:
- Verkauf eines Staubsaugers, Querkauf Staubsaugerbeutel oder -filter
- zur Hose, ein passendes T-shirt anbieten
Cross Marketing
Jede Anzeige, TV Spot... mit Web-Adresse versehen.
Digitale Medien verweisen immer auf den z.B. klassischen Katalog.
DENIC Deutsches Network Information Center
Zentrale Vergabestelle für .de-Domains.
Hier kann man abfragen, ob eine bestimmte "de"-Domain, d.h. der Name einer Internetadresse mit deutscher Länderkennung bereits vergeben ist. Erforderlich sind solche Abfragen, wenn eine neue Domain eingerichtet werden soll. Ist der gewünschte Name bereits vergeben, so erhält man dort Informationen über den Besitzer dieser Domain, so dass man sich gegebenenfalls an diesen wenden kann, um von ihm die Rechte an diesem Domain-Namen zu erwerben.
Ergibt eine Abfrage, dass ein bestimmter Name noch nicht vergeben ist, so heißt dies jedoch nicht, dass dieser ohne Bedenken verwendet werden kann. Es muss weiterhin beachtet werden, dass man mit der Verwendung dieses Domain-Namens keine Namens- oder Markenrechte Dritter verletzt. Dies fällt nicht in den Aufgabenbereich des DENIC, da hier nur die technische Vergabe, keine juristische Überprüfung der Zulässigkeit erfolgt. Die juristische Überprüfung muss vom Interessenten selbst durchgeführt werden. Diese Überprüfung sollte sehr sorgfältig von statten gehen, da man so spätere Probleme vermeiden könnte. Die Verletzung von Markenrechten könnte mit Abmahnungen und den damit verbundenen Kosten erspart bleiben. Zudem müsste im zutreffenden Falle der Domain-Name geändert werden, so dass die bis dahin aufgebauten Kunden dieses Angebot anschließend nicht mehr an gewohnter Stelle wiederfinden.
Digitales Beziehungsmanagement zwischen Anbieter und Kunde
Durch Anwendungen im Internet wird eine Zwei- und Mehrwege-Kommunikation m öglich:
Der wechselseitige Austausch von Mitteilungen ist über die e-Mail-Funktionalität sehr einfach und direkt möglich.
- Somit werden die Rollen von Sender und Empfänger austaschbar.
- Das kann zu einer hohen Interaktivität zwischen Personen führen.
- Der Nutzer hat jederzeit die Wahl, über den Computer Informationen aufzunehmen oder dies abzulehnen. Der Nutzer ist der Agierende.
Eine weitere Besonderheit bei der Online-Kommunikation ist der multimediale Aspekt. Mehrere Elemente (z.B. Ton, Sprache, Bild) gleichzeitig können in die Kommunikation eingebunden werden.
Digitale Signatur
Unter einer digitalen Signatur verstehen wir einen Informationsblock, der zu einem Dokument hinzugefügt wird. Entstanden aus der Wissenschaft der Kryptographie.
Die zur Zeit angewandte Technik wird als Public-Key- oder asymmetrisches kryptographisches Verfahren bezeichnet und basiert auf der Verwendung eines privaten und eines öffentlichen elektronischen Schlüssels.
Der Public Key verschlüsselt, der PrivateKey entschlüsselt, hinzugefügt werden kann auch ein digitaler Zeitstempel. Jeder Signatur wird durch eine autorisierte Zertifizierungsstelle der Schlüssel zugeordnet. Die elektronische Signatur wird der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt und entfaltet die gleiche Rechtswirkung (bis auf einige Ausnahmen, siehe unten).
- Die Notwendigkeit im Zusammenhang mit Internetgeschäften:
So ist es möglich eine zuverlässige Übertragung von gesendeten Daten und auch deren Rückverfolgbarkeit und somit die Beweisbarkeit eines getätigten Geschäftsprozesses zu erreichen. Es kann z.B. sichergestellt werden, dass der Empfänger einer e-Mail, die gewünschte Bestellmenge einer Ware ohne Veränderungen erhält, sowie den Auftraggeber eindeutig identifizieren kann. Desweiteren bringt es nichts, wenn ein Geschäft online abgewickelt wird, aber zum vollständigen Abschluss mit Rechtswirksamkeit eine handschriftliche Unterschrift nötig wäre. Außerdem hat der Nutzer auch eine Zeit- und Kostenersparnis bezüglich der porto- und papierlosen Abwicklung.
- Die Grenzen:
Nicht zuletzt macht die Technik zu schaffen. An Regelwerk, Auslegung und technischer Standardisierung mischen viele "Köche" mit sehr unterschiedlichen Interessen mit - und dabei verdirbt bekanntlich leicht der "Brei". Heraus kommen Kompromisslösungen dort, wo sie nicht hingehören: zum Beispiel in Gestalt eines Standards mit technisch unverträglichen Alternativlösungen.
Bei einer globalen Betrachtung muss man auch beachten; andere Länder, andere Gesetzgebungen. Um die enormen wirtschaftlichen Potenziale, die im Internet stecken, nutzen zu können, muss die digitale Signatur die gleiche Sicherheit wie die traditionellen aufweisen, und dies wie gesagt global.
- Die Anforderungen:
Integrität - Die Nachricht erreicht den Empfänger unverändert,
Authentizität - Die Nachricht stammt wirklich vom angegebenen Absender,
Vertraulichkeit - Die Nachricht kann nur der vorgesehene Empfänger lesen,
Verfügbarkeit - Die Kommunikation zwischen Absender und Empfänger ist unbeeinträchtigt,
Zurechenbarkeit - Das Absenden bzw. Empfangen einer Nachricht kann unabstreitbar nachgewiesen werden.
- Die Grenze der Gesetzgebung:
In folgenden Fällen wird eine handschriftliche Unterschrift vorschreiben: Kündigung, Arbeitszeugnis, Bürgschaftserklärung, Schuldversprechen, Schuldanerkenntnis.Diskussionsforum
Das Diskussionsforum ist ein Online-Kommunikationsmittel.
In einem solchen Forum können Beiträge veröffentlicht und auf diese geantwortet werden. Im Gegensatz zu Chat sind Diskussionsforen keine Echtzeit-Kommunikationsmittel, sondern die Beiträge bleiben über einen längeren Zeitraum verfügbar. In Chat-Rooms werden die Texte in der Reihenfolge ihres Erscheinens dargestellt und sind nach kurzer Zeit nicht mehr vorhanden. Die Nachrichten in den genannten Foren hingegen sind logisch gegliedert, indem jeweils Beiträge zusammnen mit den darauf eingegangenen Antworten dargestellt werden, unabhängig von der Reihenfolge ihrer Veröffentlichung.
Diskussionsforen werden häufig zur Meinungsäußerung, etwa bei Internet-Auftritten von Zeitschriften oder Magazinen, sowie als Informationsmöglichkeit für Ratsuchende eingesetzt, die hier ihr Problem schildern und auf Tipps und Hinweise anderer Benutzer hoffen können.
Oft werden im Zusammenhang mit Diskussionsforen Suchfunktionen angeboten, um ältere Beiträge zu einem bestimmten Thema auffindbar zu machen.
E-Commerce
Allgemein: "Der Handel im Internet"
- Als E-Commerce oder E-Business bezeichnet man auch den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) oder zwischen Unternehmen und Kunden (B2C), der ganz oder teilweise über das Internet oder ähnliche offene oder geschlossene Computernetze (z.B. das Extranet) abgewickelt wird. Auch der Einkauf, der Zahlungsverkehr über das Internet und elektronische Kreditkarten-Transaktionen sind also zum E-Commerce zu rechnen. E-Commerce bezeichnet demnach nicht nur den elektronischen Handel mit Waren und Dienstleistungen, sondern auch den gesamten elektronischen Geschäftsverkehr.
- Ein E-Commerce System muss in der Lage sein, verschiedene Benutzerrollen (Laufkunde, Stammkunde) und Geschäftsprozesse zu koordinieren. Anderseits sollte es für Einzelpersonen einfach sein, alle Prozesse zu bewältigen. Der Endkonsument verlangt einfache Bedienbarkeit. Unternehmen wollen dagegen eine Wiederspiegelung ihrer Firma sowie deren Geschäftsprozesse erkennen und ohne Mitwirkung eines persönlichen Verkäufers den Kaufentscheidungsprozess beeinflussen. Im Gegensatz zum Verkäufer zeigt eine Datenbank keine Inkompetenz oder Ungeduld und nette Routineverkaufsgespräche sowie Nachbestellungen können ebenso im Internet durchgeführt werden.
- E-Commerce an sich ermöglicht es einem Anbieter von Waren oder Dienstleistungen eine globale Präsenz zu etablieren. Aus dieser globalen Präsenz ergeben sich für einen Anbieter vielfältige Möglichkeiten zur Verkürzung der Wertschöpfungskette, schnellerer Abwicklung von Geschäftsprozessen, Kosteneinsparungen aufgrund niedriger Transaktionskosten, neuen Geschäftsfeldern und stärkerer Kundenbindung.
Das Prinzip von E-Commerce basiert also auf der Unterstützung von Handelsaktivitäten über Kommunikationsnetze. Weiterhin beinhaltet E-Commerce den Einsatz von Kommunikationsprotokollen, Sicherheitsinfrastrukturen, digitalem Geld, E-Shopping, E-Datenaustausch, E-Verträgen, ... und vielen weiteren Technologien zur Durchführung von Handelsaktionen im Internet.
- E-Business bezeichnet der allgemeinen Tendenz nach eine weitere Entwicklung als E-Commerce, wobei nicht nur einzelne Geschäftsbereiche wie der Vertrieb, das Marketing oder der Einkauf ins Netz verlagert werden, sondern der gesamte Unternehmensablauf vom Netz geprägt wird, beispielsweise die interne und externe Kommunikation online stattfinden oder die gesamte Unternehmertätigkeit aufs Internet ausgerichtet ist. Am Anfang der kommerziellen www-Entwicklungen gab es "Information Sites", die via statischer html-Seiten das Unternehmen bzw. die Produkte dar- und vorstellten. Sie dienten als "digitale Visitenkarten". Später sollte die Website dann auch das Unternehmen mit seiner Corporate (körperlich) Identity und mit seinem Corporate Design repräsentieren, sogenannte "Marketing Sites". Die heutigen websites werden fundamentaler Bestandteil aller Unternehmen in allen Bereichen. In diesem Stadium wandelt sich die website zu einer eigenständigen, dynamischen dialogorientierten Geschäftseinheit, die integraler Bestandteil aller Marketing- und Vertriebsaktivitäten wird.
- E-Commerce und Online-Shopping:
Für das Online-Shopping gibt es mehrere Fachbegriffe, die sich alle um dasselbe drehen, um multimediales Einkaufen. Der einzige Unterschied ist das Raumgefühl, denn wir befinden uns im so genannten virtuellen Raum und machen digitale Geschäfte. Wir tätigen Sie ohne haptisches (greifbar) Erlebnis:
ohne etwas anzufassen,
ohne jemanden zu sprechen,
und ohne ein Verkehrsmittel zu nutzen (abgesehen vom Computer im Datenverkehr).
EDI - Electronic Data Interchange
Electronic Data Interchange ist die Bezeichnung für den elekronischen Datenausch über Geschäftstransaktionen zwischen Unternehmen.
Dies könnten z.B. Bestellungen, Rechnungen, Überweisungen, Warenerklärungen usw. sein.
Die Daten werden in Form von strukturierten, nach vereinbarten Regeln formatierten Nachrichten übertragen. Dadurch ist es dem Empfänger möglich, die Daten direkt in seinen Anwendungsprogrammen weiterzuverarbeiten (Durchgängigkeit der Daten).
Mittlerweile können EDI-Systeme beispielsweise über die Extensible Markup Language (XML) auf einer gemeinsamen Datenbasis arbeiten, diese gewährleistet die Kompatibilität der verschiedenen Systeme.
EDIFACT - Electronic Data Interchange For Administration Commerce and Transport
Hierbei handelt es sich um weltweite, branchenübergreifende Normen für die Darstellung von Geschäfts- und Handelsdaten beim elektronischen Datenaustausch zwischen Unternehmen. Ein konkreter EDI-Standard nach ISO 9735.
Er dient in erster Linie zur Übertragung von Bestellungen, Rechnungen, Lieferscheinen oder auch Zollerklärungen.
Elektronisches Geld - Cyber Money
E-Geld erlaubt vor allem Anonymität und geringe Transaktionskosten. Geld wird durch Dateien abgebildet. Durch bestimmte Verfahren wird gewährleistet, dass diese nicht dupliziert werden können.
Der Kunde muss reales Geld an den Herausgeber des elektronischen Geldes (z.B. eine Bank) überweisen. Dieser übermittelt dem Kunden den Betrag in Form von elektronischem Geld, welches zur Zahlung für den Bezug von Waren über das Internet verwendet werden kann. Der Händler kann dieses anschließend beim Herausgeber in reales Geld umtauschen.
e - Mail / electronic Mail
Kurz und knapp, die elektronische Korrespondenz.
Die eMail-Adresse ist eine Adresse vergleichbar mit der, die auch auf einen Briefumschlag geschrieben wird, der Unterschied liegt darin, dass eine Adresse eines Computers angegeben wird, wo der Empfänger „zu Hause“ ist.
e Mail Adresse
Elektronische Postfachadresse bestehend aus dem jeweils gewählten Namen (Postfachbezeichnung), dem @- Symbol (engl. at = bei, auch Klammeraffe genannt) und der Internet Server Adresse.
Electronic - Mall
Electronic Mall ist ein Zusammenschluss mehrerer Online-Shops, vergleichbar mit einem Einkaufszentrum.
Die in einer Electronic Mall vertretenen Shops sind unter einer gemeinsamen URL (Uniform Resource Locator) zu erreichen. Möglicherweise besitzen sie zusätzlich eine individuelle URL.
Um einer E-Mall beizutreten, muss der einzelne Shop-Betreiber in der Regel einen Vertrag mit dem Mall-Betreiber abschließen und entweder eine regelmäßige Pauschalgebühr für die Aufnahme in die Mall oder eine Umsatzbeteiligung entrichten.
Eine E-Mall erlaubt die Nutzung von Synergieeffekten wie beispielsweise die Realisierung eines gemeinsamen Einkaufswagens und einer gemeinsamen Bestellabwicklung. Ebenso kann mit gemeinsamer Werbung ein größerer potentieller Kundenkreis angesprochen werden. Aus diesem Grund kann ein Shop in einer Mall zu geringeren Kosten als ein eigenständiger Online-Shop betrieben werden.
e-Markets - Elekronische Märkte
Im Gegensatz zu EDI etablieren sich verstärkt elektronische Märkte, über die ein freier Handel durch das Aufeinandertreffen von Angebot und Nachfrage einer Vielzahl von Unternehmen ermöglicht wird. Auf diese Weise entstehen für jede Transaktion neue Geschäftsbeziehungen, die voneinander unabhängig sind.
E-Markets sind virtuelle Räume, in denen mehrere Käufer, mehrere Verkäufer und deren Dienstleister ihre Geschäfte elektronisch abwickeln können. Sie erhöhen die Markttransparenz, senken die Transaktionskosten und ermöglichen eine bessere Preisfindung. Sie sind rund ein rund um die Uhr zugängliches Informationssystem zur Ermöglichung des marktmäßig organisierten Tausches von Gütern und Leistungen zwischen gleichberechtigten Partnern. Unterstützt werden alle oder einzelne Phasen der Marktkoordination (Informations-, Vereinbarungs-, Abwicklungsphase). Als Beispiel würde ich eine elektronische Börse in Erwägung ziehen.
Man unterscheidet 3 Arten von E-Markets:
1. Einkaufsplattformen (Buy-Side-Solution)
Hier herrscht eine Konzentration auf der Anbieterseite vor.
Enkaufsplattformen sind wegen ihres Nutzens im Bereich des E-Procurements von wesentlicher Bedeutung für Unternehmen. Nur durch sie lassen sich erst die Optimierungspotentiale im Sektor der Prozess-, Bestands- und Produktkosten der Beschaffung voll ausschöpfen.
2. Marktplätze
Marktplätze lassen sich nach ihrer Branchenzugehörigkeit klassifizieren. Demnach lassen sich zwie Hauptgruppen ausmachen:
- Horizontale Marktplätze bieten branchenübergreifende Leistungen an.
- Vertikale Marktplätze beschränken sich auf eine einzelne Branche und deren spezifische Zielgruppe.
3. Fachportale (Sell-Side-Solution)
Hier herrscht eine Konzentration auf der Nachfragerseite.
Durch Fachportale ist im Bereich des Marketings und des Vertriebes eine neue Art von Absatzkanälen und der Pflege von Kundenbeziehungen möglich. Mittels der Fachportale kann ein bisher unerreichtes Nutzenniveau der elektronischen Kundenbetreuung zustande kommen und so auch die Kundenbindung festigen. Sie sind sowohl integrierte Marketing-, Service-, als auch Vertriebsplattform und decken so den Bedarf einer ganzen Kundengruppe.
E-Markets stellen eine neutrale Handelsplattform dar und erfüllen ökonomische Funktionen eines gewöhnlichen Marktes, dennoch müssen die Marktteilnehmer nicht physisch anwesend sein.
Electronic Procurement
Elektronisches, automatisiertes Beschaffungswesen in Unternehmen. Besonders niedrigpreisige Massenartikel werden auf diese Weise beschafft, da sich hier die manuelle Bearbeitung der Aufträge nicht rentiert.
Die Bestellungen werden daher ohne Nachbearbeitung direkt an den Verkäufer übermittelt. Ein typisches Beispiel hierfür sind Büroartikel. Bei höherwertigen Produkten hingegen tritt in der Regel die Einkaufsabteilung des Unternehmens in Aktion und ermittelt den günstigsten Anbieter.
FAQ - Frequently Asked Questions
Liste der "häufig gestellten Fragen".
Dies sind in der Regel Fragen, die immer wieder an einen Informationsanbieter gestellt werden.
Um diese Fragen nicht jedesmal individuell beantworten zu müssen, werden sie unter der Rubrik "FAQ" gesammelt und auf der Website veröffentlicht. Dieses erspart der Service-Hotline einige Zeit.
Fernabsatzgesetz
Im Sommer 2000 wurde das neue Fernabsatzgesetz erlassen, welches wesentliche Bereiche des E-Commerce regelt und insbesondere dem Kunden weit reichende Rechte einräumt. Allerdings ist dies auch als Vorteil für den Verkäufer anzusehen, denn bisher schreckte viele potentielle Online-Käufer die ungewisse Rechtslage von einer Bestellung ab. Durch das neue Gesetz könnte sich diese Situation nun ändern.
Die wichtigsten Regelungen des Fernabsatzgesetzes im einzelnen:
- Der Verkäufer unterliegt einer umfassenden Informationspflicht. Vor Abschluss der Bestellung muss er den Kunden insbesondere über seine Identität, seine AGB`s, den Preis der Ware einschließlich aller Nebenkosten sowie Gewährleistungs- und Garantiebedingungen informieren.
- Der Kunde hat ein Rückgaberecht der ausgelieferten Waren von 14 Tagen. Der Verkäufer muss nach der Rückgabe den vollen Verkaufspreis bei einer Rücksendung tragen. Eine Ausnahme von diesem Rückgaberecht bilden lediglich Produkte, die direkt über das Internet per Download bezogen worden sind. Ebenso von der Rückgabe ausgeschlossen sind Tonträger, Datenträger oder Videos, wenn sie vom Käufer entsiegelt worden sind, sowie speziell für den Kunden angefertige Waren.
- Bei Missbrauch von Kreditkarten trägt der Verkäufer die Beweislast. Streitet der Kunde ab, eine Zahlung autorisiert zu haben, muss also der Verkäufer die Rechtmäßigkeit der Zahlung nachweisen.
- Bei Versteigerungen von Waren kommen die neuen gesetzlichen Regelungen übrigens nur teilweise zum Zug. Organisiert ein Internet-Auktionshaus den Vertrieb so, daß es sich um Versteigerungen im Sinne des Gesetzes handelt, gelten die neuen Regeln nicht. Statt dessen finden die Einschränkungen der Gewerbe- und Versteigerungsverordnung Anwendung. Der Auktionator darf dann also beispielsweise keine neue Handelsware versteigern. Definieren die Geschäftsbedingungen des Auktionshauses dagegen, was häufig der Fall ist, die Transaktionen als Verkäufe zum Höchstgebot und nicht als Versteigerungen, dann gilt auch hier das neue Fernabsatzgesetz samt Widerrufsrecht des Kunden.
FYI - For Your Information
Ähnlich wie FAQ handelt es sich hier um eine Sammlung von Informationen, die vom jeweiligen Informationsanbieter als nützlich angesehen und dem Nutzer zur Verfügung gestellt werden.
Diese Informationen sind strukturiert dargestellt, so dass eine gezielte Navigation im Informationsangebot möglich ist. Denkbar wäre eine Strukturierung nach Artikeln, Produkten usw., auf die sich die Infos beziehen.
Home-Banking
Die Möglichkeit zur Durchführung von Bankgeschäften außerhalb des Kreditinstitutes, z.B. von zu Hause aus, per Telefon oder per Internet. In diesem Zusammenhang werden die Begriffe Telefon-, Internet-Banking ebenfalls benutzt.
Beim Home-Banking sind sämtliche Bankgeschäfte durchführbar, ohne die Bank tatsächlich betreten zu müssen. Das stellt für die Kreditinstitute selbstverständlich ein Potenzial zur Personaleinsparung dar, daher fallen oftmals geringere Gebühren an.
Ein wichtiger Faktor bei Bankgeschäften ist natürlich die Sicherheit. Seriöse Home-Banking-Lösungen setzen eine Kombination aus Geheimnummer, der PIN, und verschiedenen TAN`s (Transaktionsnummer) ein:
- Die Geheimnummer, die immer gleich bleibt, benutzt der Kunde, um sich zu authentisieren, also um sicherzustellen, dass er auch die Person ist, die er vorgibt zu sein.
- Die Transaktionsnummern werden benötigt, um jede einzelne Transaktion wie z.B. eine Überweisung, die Einrichtung eines Dauerauftrages etc. zu autorisieren. TAN´s sind jeweils nur einmal gültig. Der Kunde bekommt von seiner Bank eine Liste mit TAN`s die sukzessive abgearbeitet werden muss. Nachdem eine TAN verbraucht worden ist, wird jeweils die nächste auf dieser Liste gültig. Alle weiteren sind vorerst ungültig.
Auf diese Weise wird sichergestellt, dass sogar durch Abhören der Kommunikationsverbindung und dadurch Ausspähen der PIN und einer TAN keine unberechtigten Transaktionen durchgeführt werden können, da die ausgespähte TAN zu diesem Zeitpunkt bereits ihre Gültigkeit verloren hat und nur der Besitzer der Liste die nun gültige TAN kennt.
Interaktivität - Interaktion - interaktiv
Interaktion bezeichnet die Kommunikation eines Nutzers mit einem System über eine entsprechende Schnittstelle.
Diese Schnittstelle wird als Mensch-Maschine-Schnittstelle oder als User-Interface bezeichnet. Auch der Begriff Benutzeroberfläche ist gebräuchlich. Das Surfen im Internet durch das Nutzen von Hyperlinks ist eine einfache Form der Interaktion. Eine Website wird aber erst dann als interaktiv bezeichnet, wenn diese Aktionen erlaubt, die über das Nutzen von Links hinausgehen. Komplexere Interaktionen ermöglichen z.B. Informationsdienste, welche einem Nutzer die Eingabe von Suchanfragen erlauben und diesem auf Grund seiner Angaben die gewünschten Informationen liefern. Weitere Beispiele wären ein Gästebuch oder Umfragen.
Komplexe Online Dienste analysieren das Interaktionsverhalten des Nutzers, um diesem gezielt geeignete Informationen zu vermitteln (Personalisierung). Speziell beim Chat können auch Interaktionen mit anderen Usern über das System erfolgen.
Internationalität der Teledienste
Internationales Kollisionsrecht
Im wesentlichen ist die gegenwärtige Rechtslage davon gekennzeichnet, dass internationale Beziehungen sozusagen an den nationalen Grenzen enden. Es gibt keine internationale Rechtsordnung. Die Frage nach dem anzuwendenden Recht lautet vielmehr, welche nationale Rechtsordnung auf einen konkreten Lebenssachverhalt anzuwenden ist. Grundsätzlich können die an einem Vertrag beteiligten Personen frei aushandeln und damit wählen, welches nationale Recht auf ihren Lebenssachverhalt anzuwenden sein soll.
Verbraucherschutzvorschriften sind "zwingendes" Recht und können deswegen durch den Verweis in die AGB auf eine andere nationale Rechtsordnung nicht außer Kraft gesetzt werden (§12 AGBG).
Einigen sich die Parteien nicht über national anzuwendende Recht, dann kommen folgende Arten von Zuweisungsregeln (das eigentliche Kollisionsrecht) zum Tragen:
- bi- oder multinationale Abkommen über Zuweisungsregeln
- eigene Zuweisungsregeln in den nationalen Rechtsordnungen.
Bi- oder multilaterale Abkommen sind Verträge, die von den Regierungen von zwei oder mehr Staaten geschlossen werden. Die Abkommen bestimmen, dass es für bestimmten Lebenssachverhalte die eine oder die andere Rechtsordnung gelten soll.
Existieren keine entsprechenden Abkommen, wird auf die eigenen Zuweisungsregeln verwiesen. In Deutschland sind das Vorschriften im "Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch" (EGBGB).
Wiener UN-Kaufrechtskonvention
Stammt aus dem Jahr 1980 und ist in Deutschland seit 1991 in Kraft und regelt den internationalen Warenkauf. Es müssen bewegliche Sachen verkauft worden sein. Bewegliche Sachen in diesem Sinn sind alle Objekte, die Gegenstand des Handelsverkehrs sein können. Anwendbar ist im Ergebnis das Recht des Staates, zu dem der Lebenssachverhalt die engsten Beziehungen aufweist.
Europäisches Vertragsrechtsübereinkommen
Stammt aus dem Jahr 1980. Deutschland hat dieses Übereinkommen 1986 in nationales Recht umgesetzt. Das Vertragsrechtsübereinkommen betrifft alle vertraglichen Schuldverhältnisse, die Beziehungen zu verschiedenen Staaten aufweisen. Z.B. Dienst-, Werk-, Maklerverträge etc. Sie ist daher auf mehr Lebenssachverhalte anzuwenden als die Wiener Kaufrechtskonvention, die nur für Warenkäufe gilt.
Kryptographie
Die Wissenschaft von den Methoden zur Chiffrierung (Verschlüsselung) und Dechiffrierung (Entschlüsselung) von Informationen.
Im Electronic Commerce spielt die sichere Übertragung von Daten vor allem im Bereich der elektronischen Bezahlung sowie bei vertraulichen Informationen eine wichtige Rolle. Hierfür existieren bereits Systeme oder Verfahren wie beispielsweise SET (Secure Electronic Transaction) oder SEPP (Secure Payment Protocol).
Mittlerweile gibt es für viele Anwendungsfälle sichere Standards im Netz, mit denen eine Kreditkarten-Zahlung im Internet nicht mehr als gefährlich eingestuft werden muss. Dennoch sind auch starke Verschlüsselungsverfahren mit enormen Schlüssellängen nicht 100%ig sicher. Stichwort Hacker.
Zum Schutz vertraulicher Informationen werden mit Hilfe von Verschlüsselungs-Systemen, den sogenannten Kryptosystemen, nur verschlüsselte Datenpakete über das Netz versendet. Entsprechende Verschlüsselungsverfahren sind die Basis des abgesicherten Datenaustausches. Denn sicha ist sicha.
Es gibt zwei gebräuchliche Verschlüsselungsverfahren:
1. Die symmetrische Secret-Key-Verschlüsselung, bei der EIN geheimer Schlüssel zur Kodierung (Chiffrieren) und Dekodierung (Dechiffrieren) der Nachricht verwendet wird.
2. Die asymmetrische Public-Key-Verschlüsselung (1976 von Whitfield Diffie und Martin Hellmann erfunden), bei der ZWEI Schlüssel, und zwar ein öffentlicher und ein privater (geheimer) Schlüssel, verwendet werden. Das können dieselben Schlüssel sein, die bei der digitalen Signatur zum Einsatz kommen. Der öffentliche Schlüssel ist jedem zugänglich, der geheime nur dem Teilnehmer. Außerdem können mit dem öffentlichen Schlüssel die Nachrichten kodiert und nur mit dem geheimen dekodiert werden.
Kryptographiesysteme
Ver- und Entschlüsselungssysteme, mit denen vertrauliche Übertragungen vor dem Missbrauch durch Dritte geschützt werden sollen.
Beispiele für Kryptographiesysteme sind SSL (Secure Socket Layer) oder S-HTTP (Secure HTTP). Vertrauliche Daten im Internet wie die Kreditkartennummer sollten immer verschlüsselt übertragen werden. Dazu bietet sich das SSL-Protokoll an. Die Verwendung einer sicheren Übertragung erkennt der Benutzer an dem speziellen Sicherheitssymbol im Browser.
Kryptologie
Die Kryptologie ist eine wissenschaftliche Disziplin, deren Gegenstand die Kryptographie ist, mit Verfahren in denen die Sicherheit eine große Rolle spielt.
Sichere Zahlungen im Internet sind dann möglich, wenn drei Bedingungen erfüllt sind:
Vertraulichkeit:
Es muss gewährleistet sein, dass kein Dritter die übermittelten Daten mitlesen, also beispielsweise Kreditkartennummern ausspähen kann.
Integrität:
Die Daten dürfen auf dem Weg vom Absender zum Empfänger nicht verändert werden.
Authentizität:
Die beiden Kommunikationspartner müssen sich gegenseitig ausweisen, damit sichergestellt ist, dass sie wirklich diejenigen sind, die zu sein vorgeben. Dazu dienen elektronische Ausweise, so genannte "digitale Zertifikate".
Log-File
Ein Log-File ist eine Datei, in welcher ein Dienst bzw. ein Server wichtige Ereignisse über einen Zeitraum hinweg protokolliert. Solche Log-Files können vom Administrator eingesehen werden, um daraus gezielte Rückschlüsse ziehen zu können.
Ein Web-Server legt ein solches Log-File in einem standardisierten Format ab. In dieser Datei können dann der Zeitpunkt und die URL einer aufgerufenen Website abgespeichert werden. Weiterhin können Zusatzinformationen wie die IP-Adresse des Rechners, von dem die Seite angefordert wurde, oder die URL der Seite, von welcher eine Navigation auf die angeforderte Seite aus vorgenommen wurde, abgerufen werden. Auf diese Weise können die Zugriffe auf eine Website protokolliert und statistisch ausgewertet werden.
Es gibt ausgeklügelte Werkzeuge, die auf der Grundlage dieses standardisierten Protokolls komplexe Auswertungen erlauben.
Mailing List
Eine Mailing List ist eine Sammlung von e-Mail-Adressen aller an einem bestimmten Thema interessierten Personen.
Ein Teilnehmer schreibt seinen Beitrag und gibt als Empfänger die Mailing List an.
Dieser Diskussionsbeitrag wird an alle in der Liste vorhandenen Teilnehmer gesendet.
So erhält man auch Informationen über ein ausgewähltes Thema.
Es findet so ein zeitversetzter Dialog statt.
Aus einer Mailing List kann man sich jederzeit wieder austragen lassen.
Ein potentieller Interessent kann sich "listen" lassen indem er den jeweiligen Server auf dem die Mailing-Liste läuft, besucht, ein Thema auswählt und eine e-Mail sendet, die den Befehl "Subscribe" enthält.
Marketing
Marketing ist die Ausrichtung von Unternehmen, Organisationen und anderen wirtschaftenden Einheiten auf Kunden und Märkte.
Durch Marketing wird ein Unternehmen systematisch mit seiner Umwelt verbunden. Dabei steht meistens das Ziel der Gewinnmaximierung im Vordergrund. Aber auch andere Ziele, wie z.B. Umsatzmaximierung, gute Versorgung bestimmter Zielgruppen oder die schnelle Verbreitung bestimmter Produkte und Dienstleisungen können Inhalt des Marketing sein. Dieser Unternehmensbereich umfasst also mehr als Werbung oder bloße Verkaufsförderung. "Eigentlich" gibt es keine einheitliche Definition des Begriffs.
Mobile Commerce
E-Commerce mit drahtlosen, internetfähigen Geräten. Mobile Commerce baut auf den gleichen Zielen und Nutzenpotentialen wie der klassische Electronic Commerce auf, bietet jedoch mittels neuer, mobiler Technologien die Möglichkeit Schwachstellen zu überdecken und weitere Funktionen hinzuzufügen. Mobile Commerce ist somit eine Erweiterung der klassischen E-Commerce-Konzepte. Die Anbindung von z.B Handy oder PDA (Personal Digital Assistant) an das Internet, ermöglicht auch unterwegs den Zugriff auf das Internet. Mit diesen ist es möglich, auf speziell angepasste Inhalte und Dienste zuzugreifen und diese auf dem Display darzustellen.
Mobile Commerce steht und fällt mit der Verfügbarkeit drahtloser Datenübertragungstechnologien, denn ohne eine ausreichend große und jederzeit verfügbare Bandbreite können Dienste und Anwendungen nicht die aus den festen Datennetzen gewohnte Qualität erreichen.
Desweiteren gibt es verschiedene Übertragungstechnologien:
GPRS - General Packet Radio Service
GPRS ist eine Weiterentwicklung des GSM-Mobilfunkstandards, diese erlaubt Bandbreiten von über 100 kBit/s. Zudem ist dieses Verfahren so angelegt, dass hierbei nur Kosten entstehen, wenn auch tatsächlich Daten übertragen werden. Die Abrechnung erfolgt nach übertragenem Datenvolumen, die Online-Zeit hingegen hat nur geringe Auswirkung auf die Kosten. So kann ein Nutzer permanent online bleiben und ist auf diese Weise immer empfangsbereit, um beispielsweis E-Mails empfangen zu können.
GPRS ist ein ein paketvermittelnder, IP-basierter Dienst im Rahmen der mobilen Datenkommunikation. Ein paketvermittelnder Dienst überträgt eine zu übertragende Datei nicht am Stück, sondern zerteilt sie in kleine Pakete die am Zielort wieder zusammengesetzt werden. Auf diese Art und Weise kann das gesamte Frequenzspektrum der Mobilfunkzelle genutzt werden. Ein Frequenzbereich ist nur dann gesperrt, wenn wirklich Pakete auf ihm versendet werden. Paketvermittelnde Technologien ermöglichen somit auch neue Abrechnungsmodelle. Ein Endnutzer kann nun dauerhaft mit dem Mobilfunknetz verbunden sein, er zahlt nur die von ihm übertragenden Pakete. So kann das Konzept des "always online" auch auf mobile Netze übertragen werden.
GSM - Global System for Mobile Communication
Digitaler Mobilfunkstandard. Nahezu alle momentan weltweit betriebenen Mobilfunknetze basieren auf diesem Standard, der Telefonieren sowie Datenverkehr mit Bandbreiten von 9600 Bit/s ermöglicht.
Von der Architektur her kann das GSM-System grob in drei Teile zerlegt werden. Diese drei Komponenten, von denen mehrere Ausführungen innerhalb eines GSM-Netzes existieren, kommunizieren mittels festgelegter Protokolle:
1. Das Mobile Modul besteht eigentlich aus zwei Komponenten, einmal dem Endgerät und zum zweiten den Informationen über den jeweiligen Abonnenten des GSM-Dienstes, der sogenannten International Mobile Subscriber Identity. Diese wird auf einer Smart Card, dem Subscriber Identity Modul, hinterlegt. Diese SIM-Card ermöglicht einem Abonnenten, den Netzzugriff von jedem GSM-Endgerät aus, so dass ein Endnutzer nicht an ein mobiles Endgerät gebunden ist.
2. Das Basisstationsmodul besteht ebenfalls aus zwei Teilen. Die Base Transceiver Station (BTS) und dem Base Station Controller (BSC). Die BTS beinhaltet die benötigten Radio-Empfänger für eine drahtlose Kommunikation mit den mobilen Endgeräten und stellt damit die Schnittstelle zwischen der Mobilen Station und der Basisstation dar. Eine Mobilfunkzelle wird über eine BTS definiert. Base Transceiver Stations müssen kostengünstig, vollautomatisiert und relativ portabel sein, da eine grosse Anzahl benötigt wird um eine grossflächige Netzabdeckung garantieren zu können. Der Base Station Controller ist für eine reibungslose Kommunikation zwischen verschiedenen Mobilfunkzellen verantwortlich. Er weist Ressourcen, wie z.B. verfügbare Frequenzen zu und übernimmt die Vermittlung eines Datenflusses über mehere Zellen.
3. Das Netzwerkmodul bietet über seine zentrale Komponente, das Mobile Services Switching Center, neben einem Vermittlungsservice, wie er auch in Festnetzen vorhanden ist, noch alle Funktionalitäten die speziell für mobile Datennetze benötigt werden: z.B. die gegenwärtige Position aller registrierten Abonennten, deren Authentifikationsdaten, sicherheitsrelevante Einstellungen etc. .
In den meisten europäischen Ländern, in Asien und im Pazifik erfolgt die Kommunikation (der grundlegende Standard) nach GSM900 in Form der sogenannten D-Netze. In den E-Netzen wird GSM1800 verwendet. GSM1900 wird vorwiegend im amerikanischen Raum unterstützt. Diese unterschiedlichen Standards definieren im Wesentlichen die unterschiedlichen Frequenzen, die zur Kommunikation genutzt werden. Über GSM sind derzeit Übertragungsraten von 9600 bzw. 14400 Bit/s realisierbar.
SMS - Short Message Service
Der Dienst ist im GSM-Standard integriert und basiert auf der gleichen Übertragungstechnologie, so dass SMS bei fast jedem GSM-Anbieter zum grundsätzlichen Leistungsportfolio gehören. Mittels SMS können über GSM-Endgeräte alphanumerische Nachrichten von bis zu 160 Zeichen Länge bei Verwendung des lateinischen Zeichensatzes über eine Point-to-Point-Verbindung verschickt und empfangen werden.
Im Mittelpunkt des Dienstes steht ein Short Message Service Center, kurz SMSC. Dieses speichert SMS-Nachrichten innerhalb des Netzwerkes und leitet sie im Falle einer Verbindung an den Endnutzer weiter. Im Vergleich zu anderen alphalnumerischen Übertragungssystemen wie den in Amerika sehr beliebten Pager-Systemen garantieren die SMSCs eine Übermittlund der Nachricht. Kurzfristige Netzwerkausfälle werden frühzeitig erkannt, die zu versendende Nachricht wird dann entweder über eine andere Route verschickt oder für eine spätere Versendung abgespeichtert. SMS können auch versandt oder empfangen werden, wenn das GSM-Endgerät gerade eine Sprach- oder Datenübertragung durchführt. Dies könnte jedoch ohne Freisprechanlage etwas kompliziert werden.
UMTS - Universal Mobile Telecommunications System
UMTS ist ein Übertragungsstandard mit Breitbandfunktechnik. Diese Technologie soll es ermöglichen, Übertragungsraten von bis zu 2 MBit/s zu erreichen. Aufgrund der technischen Auslegung von UMTS hängt die Übertragungsgeschwindigkeit nicht davon ab, ob sich der Nutzer fortbewegt und wo er sich gerade aufhält. So wie es heute noch Funklöcher gibt, in denen GSM-Telefone keinen oder wenig Empfang haben, so gibt es auch UMTS Bereiche, in denen die Übertragung schlechter und damit langsamer ist.
Mit einen UMTS basierten Handy kann man nicht nur telefonieren sondern auch im Internet surfen, e-mails verschicken und Videos in guter Qualität nutzen. Diese kleinen Multi-Media-Talente können zum ständigen Begleiter und zum treuen Helfer im Alltag werden.
WAP - Wireless Application Protocol
Das Wireless Applicaton Protocol wurde auf Basis des GSM-Standard entwickelt um Internetseiten mittels der Beschreibungssprache WML (Wireless Markup Language), auf Wapfähigen Handys darstellen zu können. WAP arbeitet mit jedem Handy zusammen das über einen WAP-Browser verfügt und ist an keinen Übertragungsstandard gebunden, d.h. GSM kann durch UTMS ersetzt werden. Verschiedene Dienste wie SMS und GPRS werden ebenfalls unterstützt.
Beim PDA (Personal Digital Assistent) kann durch ein WAP-fähiges Modem Kontakt mit dem Internet und den anderen Diensten aufgebaut werden.
In die existierenden GSM-Netze werden Schnittstellen zu WAP-Gateways implementiert. Wenn nun ein Handy eine Webseite aufrufen will, so kommuniziert es zunächst mit einem dieser WAP-Gateways. Dieses Gateway wandelt daraufhin die in WML verfasste Anfrage des Handys in HTML (XML) um und lädt die Seite auf dem entsprechenden Web Server.
Multi Channel Angebot - MehrKanalKommunikation
Der Vertrieb über mehrere Distributionswege gleichzeitig und in Abstimmung miteinander.
Reagieren aufs Channel-Hopping der Kunden und Multichannel-Konzepte integrieren:
Der Aufwand und die Kosten um den Interaktionskanal Internet in die Gesamtstrategie zu integrieren sind (besonders für kleinere Unternehmen) enorm hoch:
* Datenbanken werden miteinander verbunden um z.B. Serviceproblemen vorzubeugen.
* Informationen, auch Kundendaten, müssen zentral abgelegt und für Call-Center, e-Mail, Fax, Website... zugänglich sein.
Usability Schwächen in allen Kanälen müssen durch bspw. Personalisierung beseitigt und verknüpft werden. Unternehmen, die das Channel-Hopping nicht ausreichend berücksichtigen sind für die Zukunft schlecht gerüstet. Mit einer konzeptionellen und technischen Integration sämtlicher Interaktionskanäle kann dagegen eine strukturell deutlich attraktivere Marktstellung erreicht werden. Es kommt verstärkt auf die richtige Verbindung der verschiedenen Informationskanäle an.
Ein häufig auftretender Fehler sind nicht verknüpfte Datenbanken. So kann es passieren, dass derselbe Kunde am Telefon anders behandelt wird als im Internet.
Newsgroup
Eine Newsgroup ist ein Online-Kommunikationsmittel zur Meinungsäußerung oder auch eine Informationsmöglichkeit.
Eine Newsgroup ist sozusagen ein Forum (auch "schwarzes Brett" genannt) zu einem bestimmten Thema. Man hat die Möglichkeit daran teilzunehmen und Beiträge hinzuzufügen.
Die Teilnehmer in diesem "Usenet" unterhalten sich zeitversetzt. Crossposting ermöglicht es eine Nachricht in verschiedene Newsgroups parallel zu übertragen. Ob Newsgroups für Marketingzwecke sinnvoll sind, hängt vom Produkt bzw. Angebot ab.
Die Möglichkeit besteht für alle Firmen die ihren Kunden einen "sinnvollen" Mehrwert bieten möchten und somit eine Newsgroup als add-on anzubieten. Um Produktbeschreibungen, Ergänzungen oder Kundenfragen im voraus zu beantworten, werden eher FAQs genutzt.
One2One Marketing - 1:1 Marketing
Das Internet kann eine preiswerte Erschliessung individueller Kundenkreise sein. Um im Wettbewerb bestehen zu können wird es für IT- Unternehmen eine Notwendigkeit im "interaktiven Zeitalter" mithalten zu können und/oder sogar Mehrwerte (Add-ons) zu bieten.
Wer nicht mit 1:1 Marketing vertraut ist, stellt meist die Frage: "Warum bringt diese Marketingform die Nähe zum Kunden?"
Bei dieser kundenorientierten Marketingform steht der Kunde im direkten Kontakt mit dem jeweiligen Unternehmen. Dieser Kontakt ist schon sehr einfach über eMail zu realisieren. Durch den stetigen Schriftverkehr sind Sender und Empfänger austauschbar. Aufgrund dessen bekommt der Kunde eine Partnerfunktion im Unternehmen. Er beteilige sich aktiv von der Produktentwicklung, der Verbesserung bis zur Neuentwicklung von Produkten. Durch dieses Beziehungsmanagement hat das Unternehmen die Möglichkeit sich auf die Wünsche der Kunden einzustellen.
Um im 1:1 Marketing Erfolg zu haben müssen drei wichtige Bereiche, die alle zusammen benutzt werden, technisch realisiert sein:
1. Customer tracking: Datenbanken unterstützen Interaktion mit Kunden um z.B. immer UptoDate zu sein, die History des Kunden parat zu haben, Aktualisierungen durchzuführen, innerhalb von Sekunden, möglicherweise während man sich mit dem Kunden unterhält. Und dies individuell bei einem von Millionen Kunden. Kurz gesagt: "Ich kenne Dich, Du bist mein Kunde, und Du bist anders als alle anderen Kunden.
2. Interaktiver Dialog: Hier besteht die Möglichkeit für den Kunden, von sich aus direkt mit den Firmen zu kommunizieren. D.h.: Du sagst mir, was du möchtest.
3. Mass Customization: In der IT können Produktion und Distribution modularisiert werden und viele Unternehmen können routinemässig kundenspezifische Produkte herstellen oder Dienstleistungen anbieten, und dies, wie gesagt, individuell.
Ein einfaches Beispiel wäre der Bau von Autos. Das heisst für die Produktion:
jetzt mache ich es (das Produkt) für Dich, nach deinem Wünschen.
Im nachhinein frage ich Dich: " War es o.k.?" Ich gebe Dir, was Du möchtest.
(Vorsicht, nicht zu verwechseln mit: "Ruf--mich--an").
Hieran sehen wir das die Befriedigung (der Wünsche) des Kunden immer den gleichen Basismechanismen "gehorchen".
Von One-To-One Marketing spricht man also, wenn der Kunde sich vom Verkäufer individuell angesprochen fühlt. Im Gegensatz beispielsweise zu einer herkömmlichen Anzeigenwerbung bietet sich im Internet die Möglichkeit, mit Hilfe von Personalisierung jeden Kunden direkt anzusprechen, etwa mit seinem Namen, und auf seine Vorlieben und Bedürfnisse einzugehen, etwa durch Produktvorschläge, die mit den Interessen des Kunden korrelieren.
Online Kommunikation - Digitales Beziehungsmanagement zwischen Anbieter und Kunde
Durch Anwendungen im Internet wird eine Zwei- und Mehrwege-Kommunikation möglich:
Der wechselseitige Austausch von Mitteilungen ist über die e-Mail-Funktionalität sehr einfach und direkt möglich.
Somit werden die Rollen von Sender und Empfänger austaschbar.
Das kann zu einer hohen Interaktivität zwischen Personen führen.
Der Nutzer hat jederzeit die Wahl, über den Computer Informationen aufzunehmen oder dies abzulehnen. Der Nutzer ist der Agierende.
Eine weitere Besonderheit bei der Online-Kommunikation ist der multimediale Aspekt. Mehrere Elemente (z.B. Ton, Sprache, Bild) gleichzeitig können in die Kommunikation eingebunden werden
Online-Marketing
Ein übergeordneter Begriff, der den Marketing- und Kommunikationsmix bestimmt und klassische Marketing-Tools mit den neuen Möglichkeiten des Internets verknüpft. Die medialen Vorteile von Online-Marketing liegen z.B. darin, das Werbeappelle durch die Integration animierter audiovisueller Effekte in attraktiver Form präsentiert werden können. Ebenso die hohe Interaktionsfähigkeit muss genannt werden.
Die Besonderheiten des Online-Marketing lassen sich in 5 Merkmale unterteilen:
Merkmal 1: Einzigartige Vorteile des Internets und einer Online-Präsenz für Nutzer und Anbieter.
Die Nutzung des Internets für Marketing-Zwecke bietet folgende Vorteile für das anbietende Unternehmen:
Gewinnung eines zusätzlichen und gleichzeitig verkürzten Absatzkanals
Mittel zur Erschließung neuer Zielgruppen - Modernes Medium mit hoher Akzeptanz bei Zielgruppen
Oft noch Wettbewerbsvorsprung
Möglichkeit des direkten Kundenkontaktes
Aktualitätsvorteil: Extrem kurze Reaktionszeiten, da Aktualisierung kurzfristig möglich
Nationale und weltweite Verfügbarkeit (keine Ländergrenzen)
24 h Angebotsleistung
Zeit- und Kostenersparnis bei Auftragserlangung und -abwicklung
Teilnahme am globalen Wettbewerb auch für kleine und mittlere Unternehmen möglich
Kostenreduktion: Günstiges Informations- und Transaktionsmedium
Imagevorteile
Mittel zur Kundenbindung
Mittel, um eventuellen Standortnachteil auzugleichen
Feedback-Informationen und direkte Erfolgskontrolle möglich
...
Vorteile für den Nutzer (User):
24 h Verfügbarkeit (keine Ladenschlusszeiten, kein Einkaufsstress)
Verfügbarkeit des internationalen und weltweiten Angebotes
Individuelle Selektionsmöglichkeit des Angebotes
Schneller Zugriff
Möglichkeit der Interaktion und derer Steuerung (der aktive Konsument)
Zeitersparnis
Kostenersparnis (häufig Preisvorteile, Preise sind direkt vergleichbar)
Anonymität bleibt halbwegs gewahrt
Convenience
Ausführliche Produktinformationen
Direkter Kontakt zum Anbieter
...
Merkmal 2: Verfügbarkeit von weltweiten Märkten und Präsenz von internationaler Konkurrenz.
Das derzeitige Marktpotential für alle Anbieter ist enorm.
Dies birgt aber nicht nur Vorteile. Der Markt ist grenzenlos für Wettbewerber, und Kunden suchen künftig weltweit nach Anbietern mit den für sie richtigen Lösungen. Durch das Bejahen eines weltweiten Marketingfokus gibt es keine Ländermärkte mehr, sondern nur noch Produktmärkte.
Merkmal 3: Das interaktive Zeitalter - digitales Beziehungsmanagement zwischen Anbieter und Kunde.
Durch das Internet wird eine Zwei- und Mehrwege-Kommunikation möglich, die durch folgende Merkmale gekennzeichnet ist:
Der wechselseitige Austausch von Mitteilungen ist über die eMail-Funktionalität sehr einfach und direkt möglich. Die Möglichkeit der direkten Antwort durch den Empfänger ist gegeben.
Somit werden die Rollen von Sender und Empfänger austauschbar.
Das kann zu einer hohen Interaktivität zwischen Personen führen.
Der Nutzer hat jederzeit die Wahl, über den Computer Informationen aufzunehmen oder dies abzulehnen. Der Nutzer ist der Agierende.
Eine weitere Besonderheit bei der Online-Kommunikation ist der multimediale Aspekt. Mehrere Elemente (z.B. Ton, Sprache, Bild) gleichzeitig können in die Kommunikation eingebunden werden.
Merkmal 4: Der moderne Konsument - der aktive Kunde.
Allein der Kunde entscheidet, was angesehen wird bzw. was per Maus "angeklickt" und was "weggeklickt" wird.
Aktive Teilnahme am Marktgeschehen bedeutet:
Weltweite Auswahl des attraktivsten Angebots bezüglich - Preis - Leistung - individueller Ansprüche
Zugriff auf globale Informationsressourcen und auf ein unbegrenztes Angebot
Möglichkeit der aktiven Kommunikation mit Anbietern
Informationsaustausches mit gleichartig interessierten Nachfragern (z.B. Diskussionsforen)
Der Konsument hat keine "Ladenschlusszeiten" im Internet
Schlussfolgerung: Der Anbieter muss mehr denn je um Aufmerksamkeit werben.
Das bedeutet für das Marketing im Internet:
Dialog und Beziehung anstatt Konfrontation
interaktive und dialogorientierte Kommunikation
stark auf Fakten bezogen
die Erstellung der Marktleistung ist direkt auf den Kunden auszurichten
Es entsteht One2One-Marketing: Der Anbieter kommuniziert nicht mehr mit der Masse, sondern mit seinem Kunden als Einzelperson.
Merkmal 5: Veränderung in der Informationsökonomie durch das Internet.
Millionen Menschen kommunizieren inzwischen elektronisch, auf der Basis universeller, offenkundiger Standards. Diese explosiv ansteigende Konnektivität (die Intensität der Anbindung an Netze) ist die jüngst - und aus der Sicht von Unternehmensstrategen - bedeutsamste Woge der Informationsrevolution.
Die Wertschöpfungskette eines Unternehmens setzt sich aus allen Tätigkeiten zusammen, die erbracht werden, um ein Produkt zu konzipieren, herzustellen, anzubieten, auszuliefern und nach Verkauf im Kundendienst zu betreuen. Zu einer Wertkette gehören alle Informationen, die innerhalb eines Unternehmens sowie zwischen ihm und seinen Lieferanten, Handelspartnern, seinen derzeitigen und potentiellen Kunden fließen.
Sehr schnell und drastisch können sich durch die neuen Informationsökonomie die Wettbewerbsregeln ändern: Neue Rivalen treten auf, substituieren Produkte und schwächen traditionelle Stützen eines Wettbewerbsvorteils.
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Herkömmliche Marketingaktivitäten sind für das Internet nicht mehr up-to-date and if it is not in time, it is too late. Online-Marketing bringt neue Wege in Form von interaktiven Kommunikationsmöglichkeiten, die herkömmlich niemals realisierbar wären. Ansprechbar werden neben globalen Massen auch Einzelpersonen. Dies verursacht jedoch auch enorme Umstellungen in der Organisation einer Firma, um den Ansprüchen gerecht zu werden. Leider können das nicht alle Unternehmen bewältigen.
Operatives Marketing
Im operativen Marketing werden die Entscheidungen über den Marketing-Mix getroffen.
Der Marketing-Mix ist die Gestaltung von Produkt-, Entgelt-, Distributions- und Kommunikationspolitik ( auch "vier P" genannt; product, price,place and promotion). Während es beim strategischen Marketing um die grundlegende Kenntnis der Märkte und Produkte sowie die Auswahl von Normstrategien geht, wird beim operativen Marketing die aktive Marktbeeinflussung geplant und durchgeführt. Lange war mit dem Begriff "Marketing" vor allem das "operative Marketing" gemeint. Erst in den sechziger und siebziger Jahren begann man, das Hauptaugenmerk auf die strategische Komponente zu richten. Das operative Marketing hat aber nach wie vor eine wichtige Funktion, denn hier werden die eigentlichen Marketing-Maßnahmen durchgeführt.
Marketing-Mix:
1. Durch die Produktpolitik werden Produktdimensionen wie Qualität, Zusatzoptionen, Stil, Markenname, Verpackung, Grössen, Service und Garantien festgelegt.
2. Die Entgeltpolitik (Kontrahierungspolitik) definiert Listenpreis, Rabatte, Mengenzuschläge und -abschläge, Zahlungsperioden und Kreditbedingungen.
3. Die Distributionspolitik beeinflusst Absatzkanäle, Absatzmittler, Marktbedienungsgrad, Standorte, Lagerhaltung und Transport. Diese Funktionen werden auch unter dem Begriff "logistische Funktionen" zusammengefasst.
4. Die Kommunikationspolitik umfasst Werbung, Gestaltung des persönlichen Verkaufs, Verkaufsförderung (Promotion) und Public relations. Sie wird vielfach mit Werbung gleichgesetzt, umfasst aber mehr als blosse Werbung, sonst wäre voran gegangenes auch umsonst gewesen.
Permission Marketing - Individualität des Kunden
Die Strategien und Instrumente des Permission Marketing sind:
1. Newsletter: Vom Kunden ausdrücklich angeforderte Info-Mail, die periodisch auf Veränderungen und Neuigkeiten hinweist. Content: Angebote, Serviceleistungen, Referenzen (Kunden, Preise, Innovationen), Umfrage/Entwicklungsservice, Kundenclubkarten
2. Communities (Gemeinschaft von Gleichgesinnten) : Zusammen Daten über Kunden sammeln durch Informationsaustausch
3. Personalisierte Internetseiten
4. Klassische personalisierte Kategorie
5. Kongresse
Personalisierung
Wichtige Technologie, um den Kunden an das Online-Angebot zu binden.
Hier wird versucht, mit Hilfe eines Benutzerprofils (kann u.a. mit Cookies erstellt werden) das Online-Angebot an den Bedarf und die Interessen des Benutzers anzupassen. Ein Interessenprofil kann auch vom Benutzer selbst angegeben werden. Diese Art der Personalisierung ist für den Benutzer transparent und wird von ihm akzeptiert, da er selbst der Initiator der Erstellung des Profils ist. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, aus dem Surfverhalten des Benutzers indirekt Rückschlüsse auf seine Interessen zu ziehen. Ein gutes Beispiel wäre der elektronische Buchhandel. Hier werden Bücher zum Kauf vorgeschlagen, die von einer grossen Zahl von Nutzern mit ähnlichem Kaufverhalten gewählt wurden.
Portal
Ein Internet-Portal hat zum Ziel, einem Benutzer einen gezielten Zugang zu allen für ihn geeigneten Informationen zu bieten. Gerade in der Informationsfülle des Internets ist ein solcher Dienst von großem Nutzen.
Dabei wird beispielsweise ein gezielter Zugang zu verschiedenen Diensten, Diskussionsforen oder Links auf weiteren Web-Seiten zu einem bestimmten Thema angeboten.
Im Intranet kann ein Portal alle für die Mitarbeiter eines Unternehmens benötigten Dienste und Informatinen gebündelt anbieten.
Pre Sales - After Sales
Pre Sales
Um Electronic Commerce erfolgreich zu betreiben, muss man auch die Verkaufsanbahnung (Pre Sales) unterstützen.
Ein umfassendes Informationsangebot ist von Nöten. Bieten Sie Informationen rund um die eigene Produktpalette und den damit verwandten Themenbereichen an.
Beispiel: Ein Lebensmittel-Versand veröffentlicht in seinem Online-Angebot Rezeptideen.
Es wird somit ein bewusstes Risiko eingegangen, dass viele Nutzer nur auf dieses kostenlose Zusatzangebot (Add On) zugreifen. Jedoch werden so User an Ihr Internet-Angebot gebunden. Falls sie zu einem späteren Zeitpunkt Lebensmittel über das Internet bestellen wollen, wird Ihr Angebot bevorzugt.
Kommunikationsmöglichkeiten für den Benutzer können etwa durch einen Chat oder ein Diskussionsforum realisiert werden.
Auf diese Weise wird die Bildung einer Community, also einer Gemeinschaft der Beteiligten, unterstützt. Personen, die sich einer solchen Gemeinschaft zugehörig fühlen, entwickeln in der Regel eine hohe Loyalität diesem Anbieter gegenüber. Damit ist ihre Bereitschaft, die Dienste eines Konkurrenten zu nutzen, relativ gering.
After Sales
Zum After Sales Bereich gehört eine umfassende Betreuung des Kunden. Nur wenn ein Kunde sich auch nach einem Kauf gut betreut fühlt, wird er das Verkaufsangebot auch künftig nutzen und es weiterempfehlen.
Hier spricht man auch von einer elektronisch gestützten Kundenpflege.
Beispiel: Ein Anbieter von technischen Geräten stellt auf seiner Website auch für ältere Produkte Informationsmaterial wie Bedienungsanleitungen, eventuell auch Software-Updates zum Download zur Verfügung.
Projektcontrolling - Kostenkalkulation
Projektcontrolling ist eine wertvolle Hilfestellung zur Bewältigung von Komplexität. Effektives Projektcontrolling basiert auf der Kosten-Nutzen-Analyse. Dabei stehen weniger Analyseaufgaben, sondern primär Lösungen bezüglich der Optimierung des Kosten-/Nutzenbereiches im Vordergrund.
Notwendige Vorraussetzung für eine multimediale Marketingstrategie ist die Bestimmung relevanter Kostenfaktoren. Ein Vorgehensmodell zur Problembewältigung ist die "prozessbasierte Kalkulationssystematik".
Sie bietet dem Anwender folgende Vorteile:
- Durch Prozessorientierung erhält der Projektleiter ein Entscheidungsraster, welche Alternativen existieren um eine Anwendung zu realisieren bzw. welche Wertschöpfungsschritte im eigenen Unternehmen realisierbar sind oder nicht.
- Es ist eine schnelle Erfassung von Veränderungen innerhalb der Wertschöpfungskette möglich um diese für zukünftige Entscheidungen zu berücksichtigen.
- Die Kalkulationstransparenz wird verbessert.
- Es werden Informationen bereitgestellt für das Projektcontrolling und die Sicherung der Wirtschaftlichkeit.
- Kritische Kostentreiber können leichter festgestellt und beeinflusst werden.
- Die Ermittlung und Analyse von Ursache-Wirkungs-Zusammenhängen entlang einer Prozesskette.
Die Budgetkalkulation bildet den ungefähren Kostenrahmen für das Projekt und dient der Entscheidungshilfe der Unternehmensbildung in bezug zu einer Zustimmung oder Ablehnung eines Projekts.
Projektmanagement
- Ein Projektteam bildet eine kleine Organisation, in der im Unternehmensalltag ausgeübte Hierarchien, Positionen und Interessenlagen keine Rolle spielen. Da ein Internet Projekt eine komplexe Aufgabenstellung ist, die parallel zum Unternehmensalltag ausgeführt wird, ist diese Organisationsform ideal.
- Ein Projekt ist ein zeitlich und leistungsmäßig abgrenzbares Vorhaben. Eine definierte Leistung ist zu einem festgelegten Zeitpunkt unter Berücksichtigung von Mitteln und Kostenrestriktionen zu erbringen. Zentrale Größen sind: Leistung, Zeit, Mittel, Kosten, Qualität, Zufriedenheit.
Aufgaben eines Projektleiters:
- die vorgegebenen Sachziele zu erreichen
- Termine müssen eingehalten werden
- Kostenüberwachung
- Stratege, Analytiker, Gruppenleiter, Konfliktberater, Interviewer, Lehrer, Diplomat
- Führen, Konflikte lösen, Delegieren, Koordinieren, Kontrollieren, Informieren, Motivieren
- Bei dieser Managementaufgabe ist ein guter Grundstock an Fachwissen ausreichend. Die eigentliche vertiefte Sach- und Fachkompetenz bringen die Projektmitglieder sowie externe Dienstleister mit ein.
Coaching-Stile:
- Lenken: Der Coach gibt Anweisungen und beaufsichtigt die Durchführung der Aufgabe.
- Anleiten: Der Coach lenkt und überwacht auch weiterhin die Aufgaben, reflektiert aber die Entscheidungen mit den Teammitgliedern.
- Unterstützen: Der Coach fördert und unterstützt die Mitarbeiter bei der Durchführung ihrer Aufgaben und teilt mit ihnen die Verantwortung.
- Delegieren: Die Führungskraft überträgt den Mitarbeitern
Pull Push Marketing
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Push-Prozess
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Pull-Prozess
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Hersteller
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Hersteller
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Großhandel
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Großhandel
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Einzelhandel
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Endverbraucher
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Endverbraucher
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Die Produkte werden in den Absatzkanal hineingedrückt
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Die Nachfrage nach relevanten Produktion besteht
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Recht beim Versandhandel (Versendungskauf § 447 BGB) Vorsicht geboten ständige Änderungen
Das Gefährliche bei einem Versandhandel ist, dass die Ware während des Transports beschädigt oder zerstört werden kann. Aus diesem Grund muss geklärt werden, wer für den Schaden während des Transports aufzukommen hat.
Grundsätzlich ist zu unterscheiden:
- Der Ort der Leistungshandlung, dieser kennzeichnet den Ort, an dem der Verkäufer alles getan haben muss, das von seiner Seite die Ware dem Käufer ausgehändigt oder übergeben werden kann.
- Der Ort des Leistungserfolges.
Bringschuld
Haben die Vertragsparteien vereinbart, dass der Verkäufer die Ware selbst oder durch einen Angestellten zum Käufer befördern muss, liegt eine Bringschuld vor. In diesem Fall wechselt die Verantwortung für die Ware erst am Wohn- oder Geschäftsort es Käufers (§269 BGB).
Schickschuld
Die Schickschuld ist die übliche Form im Versandhandel. Hierbei fallen Ort der Leistungshandlung und der Erfüllungsort auseinander. Der Ort der Leistungshandlung ist der Wohn- oder Geschäftsort des Verkäufers. Dagegen ist der Ort, an dem der Leistungserfolg eintritt, der Wohn- oder Geschäftsort des Käufers (§ 269 BGB). Der Begriff "Leistungserfolg" beinhaltet, dass das Eigentum an der bestellten Sache vom Versandhandel auf den Besteller übertragen wird. Im Rahmen des Versandhandels sind zwei Problembereiche zu unterscheiden:
- die Verschaffung des Eigentums an der versendeten Ware und die Bezahlung des Kaufpreises,
- das Risiko der Beschädigung auf dem Transportweg. (nach der Abgabe an Beförderer geht das Risiko auf den Käufer über, da der Verkäufer die Obhut verloren hat).
Verbraucherschutzvorschriften
Vor allem die Anbieter von Waren und Dienstleistungen versuchen, die sie treffenden Pflichten weitgehend abzumildern. Dies ist möglich, weil die gesetzlichen Vorschriften zum Vertragsrecht überwiegend nicht zwingend eingehalten werden müssen. Vielmehr können die gesetzlichen Vorgaben durch Vereinbarungen der Parteien abgewandelt werden.
Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG)
Sein Interesse kann der Anbieter durchsetzen, indem mit dem Kunden eine ausdrückliche Absprache trifft. Er kann aber auch sogenannte AGB anstreben.
AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die gleichlautend für eine Vielzahl von ähnlichen Verträgen verwendet werden. Sie werden dem Kunden als das "Kleingedruckte" vorgelegt.
Zahlungsverkehr
- Vorauszahlungsklauseln
Grundsätzlich dürfen diese auch in Form von AGB in den Vertrag aufgenommen werden. Für die Wirksamkeit ist aber Bedingung, dass ein schützenswertes Interesse des Anbieters vorliegt z.B. bei Neukunden, bei denen die Bonität unbekannt ist.
- Einzugsermächtigungen, Mitteilung von Kreditkartendaten
Die Einbeziehung von Einzugsermächtigungen bzw. Kreditdatenübermittlungen in AGB ist jedenfalls dann unzulässig, wenn solche Klauseln gleichzeitig Vorauszahlungsbestimmungen enthalten.
- Verbrauchkreditgesetz: Der Nutzer geht eine Verpflichtung ein, die ihn über Jahre belastet und deren tatsächliche Folgen bei Vertragsabschluss noch nicht einschätzen kann. Das Verbraucherkreditgesetz bezweckt, Personen davor zu bewahren, sich unbedacht in Schulden zu stürzen. Das VerbrKrG gilt für Kredit- und Kreditvermittlungsverträge. Der Kreditvertrag muss den Hinweis enthalten, dass der Vertrag innerhalb einer Woche widerrufen werden darf, und zwar ohne jegliche Begründung. Enthält er keinen Hinweis aus das Widerrufsrecht, verlängert sich die Widerrufsfrist auf ein Jahr. Die Schriftformerfordernis ist sehr streng! D.h., dass ein Kreditvertrag, der ausschließlich elektronisch abgewickelt wird, diesem Formerfordernis nicht genügt und im Ergebnis nichtig ist (§ 4 VerbrKrG).
Das Recht der Telekommunikation (Reform) - Multimedia
Das Recht der Telekommunikation
- Telekommunikation ist der rein technische Ablauf von Nachrichtenübertragungen mithilfe von Telekommunikationsanlagen.
- Traditionell war die Telekommunikation international in staatlicher Hand und monopolistisch
- Das Monopol wurde durch die sog. Postreform I (1989) gelockert
- Die Postreform II (1994) führte die Deutsche Telekom in ein privatwirtschaftliches Unternehmen über
- Mit der Postreform III (1996) trat das Telekommunikationgesetz mit zahlreichen Nebengesetzen und Verordnungen in Kraft
- Das deutsche Monopol endete endgültig zum 01.01.1998
Die Ziele der letzten Postreform waren in erster Linie:
- Ausbildung des Telekommunikationsmarktes ohne Wettbewerbsverzerrungen
- Anpassung und Verbesserung des Datenschutzes
- Konkretisierung und Stärkung der Rechte der Verbraucher im Telekommunikationsmarkt
Das Recht von Multimedia
- Multimedia ist die Informationsübermittlung sowie Kommunikation auf sprachliche, visuelle oder sonstige Weise mithilfe jeder denkbaren technischen Möglichkeit, sie es im Individual- oder im Massenverkehr.
- Die Multimedia-Gesetzgebung trat zum 01.08.1997 in Kraft
Die wesentlichen gesetzlichen Ziele waren:
- von wem Multimedia-Dienste angeboten werden dürfen
- unter welchen Bedingungen Multimedia-Dienste angeboten werden dürfen
- wie die Rechtsbeziehungen zwischen Anbieter und Nutzer konkret gestaltet sind
Auswirkungen der Regelbereiche
Telekommunikation ist die Bereitstellung technischer Anlagen, um Informationen auszutauschen. Dagegen bedeutet Multimedia den eigentlichen Informationsaustausch und die Kommunikation mithilfe jedes denkbaren Mittels, insbesondere Sprache, Töne, Zeichen etc.
Jeder Dienst in den neuen Medien muss einem dieser Gesetze zugeordnet werden.
Access Provider: stellen zum teil lediglich die Verbindung zum Internet über eigene oder fremde Telekommunikationsnetze für den Nutzer her. Hier gilt das Recht der Telekommunikation.
Service u. Content Provider: bieten selbst Leistungen im Internet an. Hier kommt es auf die Art der Leistung an, welches Recht zutreffend ist.
Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs
Der Vertrag - sein Zustandekommen und Inhalt
Ein Vertrag ist ein rechtliches Beziehungsgeflecht zwischen zwei oder mehreren Personen. Die Vertragspartner können natürliche Personen sein oder Gesellschaften. Mit dem Vertrag haben die Parteien Rechte erworben, sie müssen aber auch Pflichten erfüllen. Die Mindestbedingungen eines Vertrags sind regelmäßig die Einigung über den Vertragsgegenstand und das dafür zu leistende Entgelt. Haben sich die Vertragsparteien geeinigt, führen übereinstimmende Willenserklärungen zum Abschluss des Vertrages (§§ 116,241 BGB).
Formerfordernisse
Im Allgemeinen können Verträge mündlich geschlossen werden. Bestimmte Verträge müssen aber schriftlich (Kredite) oder durch einen Notar beglaubigt werden (Grundstücke), wenn das Gesetz diese Formerfordernisse ausdrücklich vorsieht (§§ 126, 128 BGB).
Minderjährigenschutz
- siebte Lebensjahr noch nicht beendet - absolut geschäftsunfähig (§104 BGB)
- 7-18 - beschränkt geschäftsfähig
- ab Vollendung des 18ten - unbeschränkt geschäftsfähig, d.h. das jeder ab diesem Alter zivilrechtlich voll verantwortlich ist für sein Tun und Handeln einzustehen hat.
Damit Verträge mit beschränkt Geschäftsfähigen jedoch rechtlich Wirkung entfalten, müssen die Verträge von dem gesetzlichen Vertreter (i.d.R. die Eltern) genehmigt werden. Nach dem Taschengeldparagraph (§ 110 BGB) ist ein Vertrag von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige seine Leistungspflicht mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck zur freien Verfügung stehen.
Recht der Kaufleute
Für Kaufleute gilt das HGB. Diese Rechtsvorschriften gelten auch, wenn Kaufleute über Multimedia ihre geschäftlichen Vorhaben abwickeln. Das HGB regelt vornehmlich die Rechtsbeziehungen der Kaufleute untereinander (nicht zu ihren Kunden).
Besonderheiten im e-Geschäftsverkehr:
Das Signaturverfahren
Die Übertragung von Willenserklärungen sowie der Rechts-, Geschäfts- und Zahlungsverkehr insgesamt, der mithilfe elektronischer Datenübermittlung abgewickelt wird, muss sicher sein und vor Manipulationen geschützt werden. Dieser Schutz soll durch sogenannte digitale Signaturen gewährleistet werden, mit deren Hilfe die Identität des Verfassers einer Nachricht beweisbar werden soll.
Teleshopping
Angebot von Waren und Dienstleistungen im Multimedia Bereich. Senkung der Transaktionskosten. Es werden Kosten für Kataloge und Prospekte eingespart. Die Angebote lassen sich vervielfältigen.
Zustandekommen von Verträgen im e-Geschäftsverkehr
Die auf einen Vertragsabschluss gerichteten Willenserklärungen heißen Angebot und Annahme. Sobald ein Vertragsangebot abgegeben ist, ist der Anbietende an dieses Angebot gebunden (§§ 145 -146 BGB). Ein Vertag kommt damit erst durch die Annahme des Anbieters zustande, da erst zu diesem Zeitpunkt übereinstimmende WE vorliegen.
Informationspflichten bei e-Verträgen
Infopflicht des Anbieters:
- Er muss deutlich machen , ob der Vertragstext nach dem Vertragsabschluss gespeichert wird und ob er für den Nutzer zugänglich sein wird.
- Er muss verständlich die einzelnen technischen Schritte angeben, die zum Vertragsschluss führen, bevor der Nutzer eine Bestellung abgibt.
- Er muss darüber informieren, welche technischen Mittel zur Erkennung und Korrektur von Eingabefehlern vor Abgabe der Bestellung zu Verfügung stehen.
- In welchen Sprachen der Vertrag geschlossen werden kann.
- Welchen Verhaltenskodizes der Anbieter sich unterwirft.
- Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) müssen dem Nutzer zur Speicherung und zur Reproduktion zur Verfügung gestellt werden.
Fehler bei der Übermittlung von WE
Willenserklärungen sind Äußerungen, die auf den Abschluss, die inhaltliche Änderung oder die Beendigung eines Rechtsverhältnisses abzielen.
Anfechtung (§119 BGB) bedeutet, dass der Vertrag von Anfang an keine Wirkung entfaltet und nichtig ist. Allerdings muss der, der einen Irrtum geltend macht, dessen Vorliegen beweisen.
Es können folgende Fallgruppen unterschieden werden:
- Eingabefehler: wenn Anbieter oder Nutzer bei der Eingabe Tippfehler unterlaufen, sind die insoweit abgegebenen Willenserklärungen anfechtbar (z.B. Stückzahl, Zahlendreher).
- Handeln ohne Erklärungsbewusstsein: Hier wird nach außen hin eine Willenserklärung abgegeben, obwohl dies gar nicht gewollt war (z.B. aus Versehen klick auf Bestellung).
- Fehlerhaftes Datenmaterial (i.d.R. beim Anbieter): Falsches Datenmaterial liegt vor, wenn die zu verarbeitenden Informationen nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmen. Solche Fehler berechtigen nicht zur Anfechtung (z.B. veraltete Preislisten).
- Fehlerhafte Programme: Fehlerhafte Software liegt i.d.R. in dem Verantwortungsbereich des Verwenders, womit solche Fehler nicht zur Anfechtung berechtigen. Berechnet der Anbieter des Gesamtpreis falsch, weil seine Software fehlerhaft ist, ist an diesen falschen Preis gebunden. Es muss zu diesem verkaufen.
Rechtlicher Rahmen - Sicherheit
"Digitales Eigentum" kann ohne nennenswerte Kosten ohne des Wissen des Besitzer reproduziert und an jeden Ort der Welt transferiert werden. Die Rechtsentwicklung hängt den technologischen Sprüngen immer hinterher.
Der letzte Schutzwall ist das Urheberrecht für Werk und Urheber sowie die Organisation seiner Verwertung. Es beschäftigt sich sowieso mit immateriellen Gütern und besitzt eine gewisse Internationalität durch das Welturheberrechtsabkommen und der revidierten Berner Übereinkunft.
- Das deutsche Urheberrecht ist im Urheberrechtsgesetzt vom 9. September 1965 (UrhG, BGB1. I 1273) geregelt.
- Der Schutz geistigen Eigentums mittels Patenten und Copyrights ist eine nationale Angelegenheit und orientiert sich an dem Territorialitätsprinzip.
- Es gilt das "Wettbewerbsrecht" des Staates, für den das Angebot vorgesehen ist.
- Im Strafrecht ist der Tatort nach &9 StGB dort, wo der Täter gehandelt hat oder hätte handeln müssen. Die Tatsache, dass ein Zugriff möglich ist, reicht im deutschen Strafrecht aus.
Datenschutzrecht: Am 24. Oktober 1995 hat die europäische Gemeinschaft eine Datenschutzrichtlinie verabschiedet (Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr).
Das "Fernabsatzgesetz" betrifft den Absatz von Waren und Dienstleistung im Wege der Fernkommunikation. Es regelt in erster Linie die Informationspflichten der Anbieter vor und bei Vertragsabschluss sowie die Rechte der Verbraucher zum Widerruf des Vertrages bzw. zur Rücksendung der empfangenen Waren.
Vertragsrecht: Es gilt das von den Parteien gewählte Recht. Nach §2 Abs.1 AGBG muss auf die Geschäftsbedingungen im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ausdrücklich hingewiesen werden und dem Erwerber eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme gegeben werden.
EGG: Am 21. Dezember 2001 ist das Gesetz über die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Elektronischen Geschäftsverkehr (EGG) in Kraft getreten. Für in Deutschland niedergelassene Anbieter gilt deutsch Recht, auch wenn sie Ihre Dienste im europäischen Ausland erbringen. Wichtig ist der Standort der Niederlassung. Der Standort des Servers interessiert nicht. Beispiel: Unternehmen aus Aachen verkauft nach Holland, es müsste "nur" die deutschen Gesetze beachten, nicht, (auch wenn sie strenger wären) die holländischen.
Kernpunkte des EGG:
- Verankerung des Herkunftslandsprinzips
- Zulassungsfreiheit von Teledienstanbietern
- Haftungsprivilegierung für Dienstanbieter
- Informationspflichten bei elektronischen Verträgen
- Modernisierung des Datenschutzes Teledienste
Schutz von Kundendaten:
Maßgebliche Rechtsgrundlagen, nach denen sich im elektronischen Handel die Zulässigkeit der Erhebung und Verwertung von Kundendaten, insbesondere der Anlegung von Nutzerprofilen oder der Einsatz so genannter Cookies bemisst, sind das Bundesdatenschutzgesetz (BSDG) und das Teledienste-Datenschutzgesetz (TDG). Unter das TDG fallen alle E-Commerce-Angebote im Sinne von Telediensten (Angebote von Waren und Dienstleistungen in elektronisch abrufbaren Datenbanken mit interaktivem Zugriff und unmittelbarer Bestellmöglichkeit, §2 Abs.2 Nr.5 TDG). Danach muss der Anbieter dem Kunden die Möglichkeit bieten, Teledienste wie auch die Bezahlung anonym oder pseudonym (unter einem Decknamen) durchführen zu können.
Zunächst einmal dürfen Nutzerprofile nur unter Verwendung von Pseudonymen erstellt werden. Unzulässig wird das Nutzerprofil immer dann, wenn die Nutzerprofildaten sich auf den Träger des Pseudonyms zurückführen lassen oder mit anderweitig erhobenen Daten (Vertrags-, Abrechnungsdaten) über die pseudonyme Person zusammengeführt werden. Werden die Nutzerdaten von der getrennten Person derart getrennt, dass eine Reanonymisierung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist, können die Daten beliebig verarbeitet werden.
Etwas anderes ist es, wenn man dem Kunden ermöglicht seine Einwilligung zu geben (z.B. mit der Angabe, den Kunden somit besser bedienen zu können). Das vorhergehende Informieren kann peinliche Streitereien ersparen.
Der E-Commerce-Anbieter hat bei einer elektronisch zu erklärenden Einwilligung zu gewährleisten, dass:
- vor Abgabe der Einwilligungserklärung der Nutzer über sein derzeitiges Widerrufsrecht aufgeklärt wird,
- die Einwilligung des Nutzers eindeutig ist,
- diese nicht unverkennbar ist,
- die Einwilligung protokolliert wird und
- der Inhalt der Einwilligung jederzeit vom Nutzer abgerufen werden kann.
Die zentralen Rechtsvorschriften der Multimedia-Gesetzgebung
Der Regel Bereich der Multimedia-Dienste ist zwei geteilt:
1. Mediendienste; richten sich an die Allgemeinheit.
2. Teledienste; beziehen sich auf die Individualkommunikation, d.h. an konkret individualisierte Nutzer.
Die Unterscheidung ist auf die jeweilige Gesetzbebungszuständigkeit des Bundes und der Bundesländer zurückzuführen. Inhaltlich stimmen die Regeln überwiegend überein.
Mediendienste sind z.B.:
Fernseheinkauf, Verteildienste, Fernsehtext, multimediale Presse, die Einrichtung einer Homepage...
Teledienste sind z.B.:
Telebanking, Telespiele, Teleshopping, Datendienste, Angebote zur Nutzung des Internets...
Die Bundesländer haben einen Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) geschlossen - tifft auf Mediendienste zu.
Der Bund hat des Bundesgesetz zur Regelung der Rahmenbedingungen für Informations- und Kommunikationsdienste (IuKDG) erlassen sowie diverse Einzelgesetze - trifft auf Teledienste zu.
Zulassungsfreiheit
- Tele- und Mediendienste sind grundsätzlich anmelde- und zulassungsfrei
- Teledienste können angeboten werden, ohne dass nach dem TDG zuvor eine behördliche Erlaubnis eingeholt werden muss. Dies schließt jedoch nicht aus, dass nach anderen Gesetzen außerhalb der Multimedia-Gesetzgebung Zulassungshürden bestehen können. Bei der Ausübung eines Gewerbes - Gewerbeordnung nich vergessen.
Netzinhalte - Anbieterkennzeichnung
- Für ihre Produkte sind Anbieter von Medien- und Telediensten verantwortlich. Hierfür ist erforderlich, dass sie mit ihren Angeboten in Verbindung gebracht werden können. Aus diesem Grund müssen Anbieter von Telediensten wie folgt kennzeichnen (§ 6 TDG; § 6 MDStV):
- mit dem Namen und der Anschrift des Anbieters,
- bei Personenvereinigungen und -gruppen auch mit Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten, z.B. des Geschäftsführers. Für Anbieter von journalistisch-redaktionellen Angeboten kommen zusätzliche Kennzeichnungspflichten lauf § 6 Abs.2 MDStV hinzu.
Unzulässige Mediendienste
Verbotene oder nur unter Auflagen zulässige (§ 8 MDStV) Mediendienste sind Angebote, die:
- zum Hass gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen auffordern
- kriegsverherrlichend sind
- pornographisch sind
- offensichtlich geeignet sind, Kinder und Jugendliche sittlich schwer zu gefährden.
Haftung für Netzinhalte
Es wird unterschieden ob es sich um eigene Inhalte oder um die von Dritten handelt (§§ 5 Absatz1-3 TDG sowie MDStV):
- Für eigene Inhalte auf eigenen Servern sind Anbieter in vollem Umfang verantwortlich.
- Für fremde Inhalte auf eigenen Servern sind Anbieter nur dann verantwortlich, wenn ihnen die Inhalte bekannt waren und es ihnen technisch möglich und zumutbar war, die Nutzung zu verhindern.
- Für fremde Inhalte auf fremden Servern, zu denen sie bloß den Zugang vermitteln, sind Anbieter nicht verantwortlich. Bei Kenntnis entfernen. Zusätzlich Hinweis auf Verlinkung.
Datenschutz
Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das Bundesverfassungsgericht erklärte 1983:
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts jedes einzelnen. Es besagt, dass jeder einzelne die Befugnis hat, selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte und Daten offenbart und verwendet werden.
Allgemein: Der Anbieter muss die Inanspruchnahme der Teledienste sowie deren Bezahlung dem Nutzer anonym oder unter Pseudonym ermöglichen!
Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten dürfen vom Anbieter nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn ein sog. Erlaubnisvorbehalt vorliegt (§§ 3und4 TDDSG; § 12 MDStV).
Personenbezogene Daten sind:
- Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person, z.B. Beruf, Bankverbindung, Verwandte, Adresse, Telefonnummer etc.
- Darüber hinaus könne personenbezogene Daten unterteilt werden in Bestands-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten.
Erlaubnisvorbehalt heißt, dass die Verwertung personenbezogener Daten nur gestattet ist, wenn
- ein Gesetz es ausdrücklich erlaubt
- oder der Nutzer es ausdrücklich und grundsätzlich schriftlich gestattet.
Um eine höchstmögliche Transparenz zu erreichen, muss der Anbieter den Nutzer vor der Erhebung der personenbezogenen Daten über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung unterrichten. Der Nutzer kann die Einwilligung über die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen. Unterschieden wird nach:
- Bestandsdaten - im Rahmen des Vertragsverhältnisses wie z.B. Name, Adresse, Alter, Bankverbindung - erlaubt
- Nutzungsdaten - müssen am Ende der Nutzung gelöscht werden
- Abrechnungsdaten - können an Inkassostelle weitergegeben werden
Urheberrechtsschutz
Der Schutz geistiger Werke wird insbesondere mithilfe des Urheberrechtsgesetzes gewährleistet. Geistige oder verwandte Produkte können auch anderes geschützt werden, mithilfe des:
- Markengesetzes. Dieses bezweckt den Schutz von Waren- und Dienstleistungenkennzeichnungen, insbesondere von Firmenlogos.
- Geschmacksmustergesetzes. Dieses bezweckt den Schutz gewerblicher Muster und Modelle, insbesondere technische Muster und Modelle und technischer Designs
Der zentrale Zweck des Urheberrechts ist es, den Urheber in seine geistigen und persönlichen Beziehungen zu seinem Werk und in der Nutzung seines Werkes zu schützen (§ 11 UrhG). Urheber eines Werkes ist der oder sind die Schöpfer eines Werkes (§ 7 ff.UrhG). Geschützte Werke sind z.B. (§ 2 ff. UrhG): Sprachwerke, Computerprogramme, Musikwerke, Werke der bildenden Kunst, Lichtbildwerke, wissenschaftliche oder technische Darstellungen, Datenbankwerke u.a..
Verwertungsrechte - Inhaltlich steht dem Urheber das Recht zu, zu bestimmen, ob und wie sein Werk veröffentlicht bzw. verwertet wird (§ 12; § 15 ff. UrhG). Im Einzelen sind das: Veröffentlichungsrecht, Vervielfältigungsrecht, Verbreitungsrecht, Ausstellungsrecht, Vortrags-, Ausführungs- und Vorführungsrecht, Senderecht, Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger; Recht der Wiedergabe von Funksendungen. Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers §§ 64,65,66 UrhG.
Schutz bei Software:
- Ein Lizenzvertrag gestattet lediglich eine begrenzte Nutzung des Computerprogramms, und zwar räumlich, inhaltlich und zeitlich.
- Ein Kaufvertrag gibt dem Käufer sämtliche Rechte, die sonst nur dem Urheber zukommen, als insbesondere das Recht zur Verbreitung oder Weiterveräußerung.
Entdonglierung: Dongle sind Programmschutzmechanismen. Sie sollen hauptsächlich vor unerlaubtem Kopieren bewahren.
Kartell- und Wettbewerbsrecht - Werbung
Kartellrecht
Das Kartellrecht bezweckt den freien Wettbewerb. Insbesondere soll hierdurch das Ausnutzen wirtschaftlicher Macht verhindert werden.
- National: Bundeskartellamt in Berlin.
- Europaweit: Europäische Kartellbehörde in Brüssel.
Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht schützt die Marktteilnehmer vor gegenseitigem unlauteren Verhalten, insbesondere durch Behinderung, Kundenfang, Marktstörung oder Rechtsbruch.
Werbung und Direktmarketing
Es fehlen Rahmenbedingungen in der Multimedia-Gesetzgebung. Lediglich § 9 MDStV sieht vor, dass Werbung:
- die Interessen Minderjähriger nicht verletzen darf,
- als solche erkennbar sein muss und vom übrigen Inhalt der Angebote eindeutig getrennt zu sein hat,
- keine unterschwelligen Techniken einsetzen darf.
- Direktmarketing meint die unmittelbare und individuelle Einzelansprache von bestimmten Zielpersonen zur Präsentation bestimmter Angebote, Informationen etc. Das unverlangte Zusenden von e-Mails ist unzulässig.
SET - Secure Electronic Transactions
Erweiterung des SSL Protokolls. Die Verbesserung liegt nicht nur in der Verlängerung des Schlüssels, also einer geringfügigen technischen Modifikation die man bei SSL auch einführen könnte, sondern in der Änderung und Erweiterung des Kaufs- und Abrechnungsvorgangs.
Es sind nicht mehr nur Händler und Käufer, sondern zusätzlich eine Bank an einem Geschäft beteiligt und bei sämtlichen Kommunikationsvorgängen. Zwischen den beteiligten Rechnern muss sich jedes Mal jeder gegenüber jedem durch einen elektronischen Ausweis, ein digitales Zertifikat, legitimieren. Diese digitalen Zertifikate werden von Institutionen, die allgemein als vertrauenswürdig gelten (z.b. Bank) ausgestellt.
Der Händler bekommt die Kreditkartennummer nicht zu sehen, die Bank erfährt nicht was der Kunde gekauft hat, und zum Schluss ist das Geschäft sicher für alle Beteiligten abgewickelt.
Im Einzelnen läuft das so ab: Wenn ein Kunde etwas kaufen will, klickt er auf einen entsprechenden Link, und der Händler schickt ihm eine spezielle Datei, die beschreibt, was der Kunden kaufen will. Der Kundencomputer verschlüsselt nun diese Kaufanweisung in einer bestimmten Weise, sodass auch die Kreditkarteninformationen übertragen werden. Beide Teile, der Auftrag und die Kreditkarteninformation, werden elektronisch signiert und wieder zum Händler geschickt. Der Händler entschlüsselt den Bestellteil und schickt den Rest an seine Bank. Diese entschlüsselt die Kreditkarteninformation, autorisiert die Abbuchung und schickt verschlüsselt dem Händler eine Bestätigung. Der Händler entschlüsselt die Nachricht und schickt eine Bestätigung an den Kunden. Das ganze läuft vollautomatisch ab, sodass man als Kunde bzw. Händler nur einmal ein entsprechendes SET-fähiges-Konto bei der Bank aufgesetzt haben und die nötige Software auf dem Server bzw. dem heimischen PC installiert haben muss.
SET ist von MasterCard und VISA unter Beteiligung namhafter Konzerne wie IBM, Netscape, Microsoft und VeriSign entwickelt worden.
Stichwort Datensicherheit und Vertraulichkeit. Unter Datensicherheit wird Diskretion und Unversehrtheit verstanden. Sämtliche Daten der beiden Transaktionspartner dürfen weder manipulierbar, noch durch unberechtigte Dritte einsehbar sein.
Authentifizierbarkeit. Soll sicherstellen, dass die an einer Transaktion beteiligten Personen auch diejenigen sind, die sie zu sein vorgeben.
Drei Wege zur Problemlösung bei identifizierung:
1. Plausibilitätsprüfungen bei Anmeldung zum Zahlungssystem
2. Plausibilitätsprüfungen bei jeder Transaktion
3. Verfahren auf Basis digitaler Zertifikate (digitale Signatur)
SSL - Secure Socket Layer
Das SSL Protokoll nutzt die Stärken der symmetrischen sowie asymmetrischen Verschlüsselung und vermeidet die Nachteile.
Das SSL-Protokoll wurde von Netscape Communication entwickelt. Erkennen kann die Verwendung an dem zusätzlichen s in der Adresszeile des Browsers. D.h. anstelle von http:// steht dort https://.
1995 hat Microsoft eine Variante von SSL die sog. "Private Communications Technology PCT" vorgeschlagen und in den IE3.0 eingebaut.
Im Mai 1997 hat die IETF - Internet Engineering Task Force, die für Internetstandards zuständig ist ebenfalls eine Erweiterung des SSL-Protokolls namens "Transport Layer Security TLS" entwickelt.
Strategisches Marketing
Das strategische Marketing beschäftigt sich mit der Festlegung des Unternehmensziels sowie der Unternehmens- und Marketingstrategie.
Die Marktsegmentierung ist wichtig, um die Geschäftsfelder eines Unternehmens festlegen zu können und darauf aufbauend die operativen Marketing-Instrumente optimal einsetzen zu können.
Das Unternehmensziel (Mission) sollte die fundamentalen Fragen des Unternehmens beantworten und den Daseinszweck für dieses Unternehmen liefern. Was ist unser Geschäft? Wer sind unsere Kunden? Wie wird sich unser Geschäft entwickeln? Wie sollte sich unser Geschäft entwickeln??? Ja, Fragen über Fragen.
Das Unternehmsziel wird hauptsächlich von fünf Faktoren geprägt: Unternehmensgeschichte, Einstellungen des Top-Management, Umfeld, Ressourcen und spezifischen Kompetenzen des Unternehmens.
Bei der Unternehmens- und Marketingstrategie sind drei Aufgabenfelder zu unterscheiden. Die Analyse der strategischen Ausgangsposition legt den Ist-Zustand offen und macht Strategiedefizite deutlich. Demgegenüber sind Normstrategien Empfehlungsanweisungen, welche nach der Analyse der Ausgangsposition gegeben werden. Bei grossen Unternehmen reicht die Festlegung auf eine Normstrategie oft nicht aus, so dass eine Portfolioanalyse sinnvoll sein kann. Eine Marktsegmentierung ist die Aufteilung des Gesamtmarktes in genau definierte Teilmärkte (Marktsegmente).
Systemfunktionalitäten - B2C, B2B, Informatinsanbieter
B2C
· Werbung und Marketing (Aufmerksamkeit erregen - Markenbewusstsein schaffen)
- Werbung: Banner, Newsletter, Suchmaschinen
- Coupons: Günstigerer Preis für Kunden - mit Transaktionen verknüpfen
- Schlussverkäufe: spezielle Preise für bestimmte Zeit
- One to One Marketing: Spezifizierung der Services auf "einen" Kunden
Der Bestellvorgang:
- Warenkorbfunktionalität
- Bestellgültigkeit - Durch Kundenberatung Rücknahme, Reklamation verhindern
- Coupons oder andere Rabatte (Kundentreueprogramme, Mengenrabatte)
- Cross selling - beliebte Produkte anbieten, z.B. passend zur Hose das richtige T-Shirt
- Kalkulation von Mehrwertsteuer und anderen Steuern (andere Länder andere Gesetze)
- Kalkulation der Versandkosten: Extra auf Rechnung aufweisen, verschieden Versandformen anbieten
- Klare Aufsplittung der Rechnung: Artikel, Preis, Extrakosten (z.B. bei Ratenzahlung)
Die Bestellabwicklung (Annahme bis Auslieferung):
- Übersendung der Bestellinfos vom "Point of sale" zum Lager
- Zusammenstellen für Versand
- Versand und die eigentliche Auslieferung
Möglichkeiten für verbesserten Service:
- Größere Servicekapazitäten (z.B. Infosystem 24h- 7Tage)
- Reduzierte Fehlerhäufigkeit
- Besserer Informationsgehalt
- FAQ
- Direkte Verbindung zu Versendern
- Proaktive Informationen: z.B. durch e-Mail oder personalisierte Website - Info über bspw. Lieferverzögerung
- Multisprachenunterstützung
Möglichkeiten für reduzierte Kosten:
- Reduzierte Personalkosten
- Reduzierte Raumkosten
- Reduzierte Telefonkosten
B2B
- Sofortige Kostensenkung und das Anbieten eines besseren Service
- Bereitstellung tiefgehender Produktinformationen
- Reduzierung der Bestellkosten (durch Automatisierung werden Personalkosten eingespart)
- Besserer Service auch für kleinere Kunden
- Verbesserung der Informationsqualität (Suche, Links..)
- Akkurate Informationen (Aktualitätsvorteil)
Der Bestellvorgang:
· Bei der Anbieterseite kommt die Lagerhaltung hinzu
· Auf der Käuferseite kommt ein hierarchischer Ablauf von Verantwortlichkeiten hinzu / Zustimmung und Arbeitsabläufe
Bedingt durch:
- Anfragesteller - Person, die möchte, dass etwas gekauft wird
- Zustimmer - Person, die Einkauf autorisiert
- Einkäufer - Person, die Einkauf tätigt (also Bestellung)
- automatisierter Arbeitsablauf = workflow
Die Bestellabwicklung:
- Vordefinierte Versandadressen: Anfragesteller, die für kleinere Bestellung keine Zustimmung benötigen
- Bestellzusammenfassung: Mehrere Abteilungen - eine Bestellung
Das Reagieren:
- Service nach Kauf, technische Unterstützung, Trainings- oder Wartungsleistungen
- Patches (Fehlerbeseitigungsprogramme)
Informationsanbieter
Unternehmen, die digitale Güter mit "Bestellabwicklung" online vertreiben. (z.B. Verlage die online publizieren oder Unternehmen die Infos vermarkten)
Das Ausschlaggebene ist, dass "alle" Geschäftsprozesse über das Internet abgewickelt werden.
· Wegfall der traditionellen Distributionskette: (keine Zwischenhändler, keine Regale - Kosten gehen gegen Null)
· Verschiedene Business Modelle können ausprobiert werden z. B. bei "pay per view"
Wie macht man Geld damit?
- Werbung (Bei Sammlung von demographischen Daten wie Alter, Geschlecht, PLZ..., wird mehr gezahlt)
- Abonnementenservice
- Wissendatenbanken (häufig z.B. Vertrieb von Software)
- Abrechnung nach Gebrauch
- Informationsmarktplatz
Interagieren mit Inhalten:
- Software in Verbindung mit Abo "license keys"
- Abfragbare Datenbanken
- Dynamische Information: Neue Infos, Aktienkurse... - diese Infos kommen sofort auf Desktop des Kunden
- Online Magazine, Zeitschriften (mit Suchfunktionen)
- Online Archive
- Multimediatauglichkeit: Dateien übertragen
- Interaktive Foren (Chat, Forum..)
- Informationsservice
Die Bestellabwicklung:
- Gebühr für Herunterladen
- Gebühr für license keys
- Gebühr für Zugriff
- Pauschale Abogebühr
- Prepaid-Karten: Kunde bezahlt vorher bestimmten Betrag
Telearbeit
Unterteilt in:
Mobile Telearbeit: Hier sind Außendienstler mithilfe von Informations- und Kommunikationstechnologien, gleich welcher Art, mit Ihrer Zentrale verbunden.
Telecenter: Hier werden dezentrale Büroräume vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt, in denen Angestellte verschiedener Betriebsstätten beschäftigt sind.
Teleheimarbeit: Der eigentliche Kernbereich. Hier arbeitet der Angestellte räumlich und organisatorisch losgelöst von der Organisation des Arbeitsgebers zu Hause.
Telearbeit und Arbeitnehmerschutzvorschriften
Zunächst findet das sog. Heimarbeitsgesetz (HAG) Anwendung. Sofern in dem betreffenden Unternehmen ein Betriebsrat besteht, werden die Heimarbeitsverhältnisse außerdem häufig Gegenstand von Betriebsvereinbarungen sein. Betriebsvereinbarungen sind Verträge zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat und die Inhalte können unterschiedlich sein.
Damit der Telearbeitsplatz unter das HAG fällt, sind folgende Voraussetzungen notwendig (§2 HAG):
- der Teleangestellte muss ausschließlich zu Hause arbeiten
- er muss dem Arbeitgeber ein konkretes Arbeitsergebnis schulden
- der Arbeitgeber muss die Arbeitsergebnisse aus- und verwerten dürfen.
Heimarbeitsverhältnisse genießen wie normale Arbeitsverhältnisse alle arbeitnehmerrechtlichen Schutzvorschriften.
Selbstständige Tätigkeit und Angestelltenverhältnis
Da der Umfang der Einbindung in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers ein entscheidendes Kriterium dafür ist, ob der Telearbeiter Angestellter oder selbstständig tätig ist, müssen anhand dieses Umstandes folgende Abgrenzungen vorgenommen werden:
- zwischen selbstständiger Tätigkeit und Angestelltenverhältnissen,
- zwischen normalen Angestelltenverhältnissen und Teleheimarbeit.
Im einzelnen ist die Einbindung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers anhand folgender Kriterien zu beurteilen:
- der Art der Arbeitsausführung
- des Arbeitsorts
- der Arbeitszeit
- der Eingliederung in die Organisation des Betriebsinhabers.
Viral - virales Marketing
Viral - virales Marketing
Hierbei handelt es sich um eine Sonderform des Internetmarketings.
Das Ziel ist eine Erhöhung des Bekanntheitsgrades. Ob es sich um ein internetbasiertes oder um Unternehmen aus einer anderen Branche handelt, spielt keine besondere Rolle. Vielleicht wäre der Begriff "orales Marketing" zutreffender, hört sich jedoch nicht ganz so schön an, denn im Grunde geht es beim viralen Marketing lediglich um eine Ausprägung der Mund-zu-Mund-Propaganda.
Das Prinzip ist relativ einfach. Der Kunde soll seinerseits ein Produkt weiterempfehlen. Wie erreiche ich dies? Das Geheimnis des viralen Marketings ist kostenlose Software (oder diverse Internetdienste anzubieten), die vom Kunden immer wieder gern in Anspruch genommen wird. Wenn diese auch noch gut, die Kunden begeistert sind, empfehlen sie das Unternehmen und damit seine Produkte weiter.
Beispiele:
Auf vielen Homepages zu finden ist der Button zu finden: "Senden Sie diese Seite an einen Freund".
Ebenfalls oft zu sehen ist das zur Verfügung stellen von kostenlosen E-Mails. Dies ist mit geringem Kostenaufwand verbunden, erzielt aber Wirkung in bezug auf die Erhöhung des Bekanntheitsgrades. Bei dem Versand von Mails befindet sich dann zumeist in der Fußzeile der Satz: "Wollen Sie auch eine kostenlose E-Mail-Adresse haben? Surfen Sie zu www.so-und-so-und-so-so-so.de!"
Ein konkretes Beispiel wäre Zonealarm, die weit verbreitete kostenlose Firewall. Diese hat sich im Zeitalter von Hackern ausgebreitet wie ein Virus (viral = durch einen Virus verursacht).
Viral Marketing ist eine Marketingform, die dem Nutzer Mehrwerte bietet.
P.S.: Bitte senden diese Seite von www.interall.de an...o.k.o.k
Virtuelles Warenhaus
Ein virtuelles Warenhaus ist eine elektronische Abbildung der Struktur eines realen Kaufhauses.
Der Nutzer bekommt beim Eintritt in dieses Kaufhaus einen virtuellen Einkaufswagen an die Hand, der ihn während der gesamten Einkaufstour begleitet. Er kann jederzeit eine ihm attraktiv erscheinende Ware in den Einkaufswagen legen. Anschließend kann er den Bestellvorgang einleiten.
Vielfach besitzt der User einen Account, in welchem sein Profil wie z.B. die Lieferadresse niedergelegt ist. Meldet sich der Nutzer unter seinem Account an, so stehen seine Daten (Profildaten) sofort zur Verfügung. Es kann auch die Bestellhistorie niedergelegt werden. So kann der User ersehen, welche Produkte er bereits erworben hat und welche Waren bereits ausgeliefert wurden. Am Ende des Bestellvorgangs wird ein elektronischer Zahlungsvorgang eingeleitet.
Im Gegensatz zu einer Mall ist ein virtuelles Warenhaus nicht eine Ansammlung mehrerer Online-Shops, sonder ein einziger Shop mit einem breiten Warenangebot.
Vorteile durch die Nutzung Internet
Vorteile für Anbieter:
Gewinnung eines zusätzlichen und gleichzeitig verkürzten Absatzkanals
Globale Präsenz
Integration mit anderen Produktgruppen (Cross-Selling)
Engere Anbindung des Außendienstes an das Unternehmen
Erschliessung neuer Zielgruppen - modernes Medium mit hoher Akzeptanz
Oft noch Wettbewerbsvorsprung - Imagevorteile
Schnellere Markteinführung von neuen Produkten
Möglichkeit des direkten Kundenkontaktes
Aktualitätsvorteil; extrem kurze Reaktionszeiten, da Aktualisierung kurzfristig möglich
Nationale und weltweite Verfügbarkeit (keine Ländergrenzen)
24 h Angebotsleistung
Eine weltweite Transaktionsplattform für Angebote an Information, Dienstleistung und Waren
Neukundenakquisition; Erschließung internationaler Märkte und neuer Zielgruppen
Database-Marketing; Adressengewinnung und - qualifizierung
Zeit- und Kostenersparnis bei Auftragserlangung und -abwicklung
Teilnahme am globalen Wettbewerb auch für kleinere und mittlere Unternehmen möglich
Kostenreduktion; günstiges Informations- und Transaktionsmedium
Imagevorteile
Mittel zur Kundenbindung
Möglichkeit, um eventuellen Standortnachteil auszugleichen
Feedback- Informatioen und direkte Erfolgskontrolle möglich
Vorteile für Nutzer:
24 h Verfügbarkeit (keine Ladenschlusszeiten, kein Einkaufsstress)
Verfügbarkeit des internationalen und weltweiten Angebotes
Individuelle Selektionsmöglichkeit des Angebotes
Schneller Zugriff
Möglichkeit der Interaktion und derer Steuerrung (der aktive Konsument)
Zeitersparnis
Kostenersparnis - Preistranparenz (Preise sind direkt vergleichbar)
Anonymität bleibt "relativ" gewahrt
Convenience (Bequemlichkeit / Komfort)
Ausführliche Produktinformationen
Direkte Kontaktmöglichkeit zum Anbieter
Wertschöpfungskette - Internet
Die grundlegenden Komponenten der Internet-Wertschöpfungskette:
Interesse wecken - Attract customers
- Produktwerbung zieht Kunden an und schafft Interesse,
- Kunden auf Produkte aufmerksam machen und Kaufanreize bieten,
- gezielt werben z.B. mit:
Logos oder Slogans auf gut besuchten webseiten, versenden von e-Mails, Fernsehen, Radio, Zeitungen.
Das Ziel dieser Aktivitäten ist die Aufmerksamkeit des Kunden zu gewinnen und ihn auf die jeweilige Interseite zu führen.
Agieren mit Kunden, die Kontaktaufnahme - Interact with customers
- Das Interesse des Kunden soll zum eigentlichen Kauf führen,
- Unterscheidung zwischen statischen und dynamischen Inhalten.
Agieren mit Kundeninstruktionen - Interact with customer instructions
- Die Bestellabwicklung: Bestelleingang, Bezahlung, Bestellausführung
- Mehrfachbestellungen ermöglichen z.B.:
durch Warenkorb mit den folgenden Funktionen:
- Produkte werden in Warenkorb gelegt,
- neue Produkte kommen hinzu,
- bereits hineingelegte Produkte können wieder herausgenommen werden,
- Kunde ermöglichen, Auswahl zu verändern bzw. rückgängig zu machen,
- weitergehend Anwendung von Cross-Marketing.
Bei Beendigung des Einkaufs:
- Additionen durchführen,
- die Mehrwertsteuer ausrechnen,
- die Versandkosten addieren,
- Routing sollte erfolgen - Bestellungen weiterleiten (einpacken f. Versand).
Das Reagieren auf Kundenanfragen - React to customer requests
- Kundenservice, Technische Unterstützung, Reklamationsbearbeitung
- das online-System so einfach wie möglich gestalten, damit sich Fragen von selbst beantworten und somit kein Misstrauen entsteht.
ATTRACT

INTERACT

ACT

REACT
www - World Wide Web
Die grafische Oberfläche des Internets.
Es handelt sich um den multimedialen Teil, ein Netzwerk von Informationsressourcen.
Zahlungssysteme
E-Cash ist der Oberbegriff für den elektronischen Zahlungsverkehr im Internet und bei Online-Diensten.
Die gebräuchlichsten Zahlungsarten im Online-Shopping sind:
Das Lastschriftverfahren (Betrag wird vom Konto des Kunden eingezogen)
Die Zahlung per Kreditkarte
Nachnahme oder
Lieferung gegen Rechnung
Bei elektronischen Zahlungssystemen, die für Online-Zahlungsvorgänge notwendig sind, unterscheidet man:
Nach der Höhe des Zahlungsbetrages:
- Micropayment: Zahlungen von geringen Geldbeträgen, bei denen die Sicherheitsanforderungen gering sind, wo jedoch auch die Transaktionskosten äußerst gering sein müssen.
- Macropayment: Zahlungen größerer Geldbeträge. Hier spielt die Sicherheit eine größere Rolle, Transaktionskosten hingegen spielen eine untergeordnete Rolle.
Nach Anonymitäts-, Nichtanonymitätszahlungen:
- Anonymitätszahlung: Elektronische Zahlung, bei der der Kunde seine Identität nicht preisgeben muss. Dies wird beispielsweise durch den Einsatz elektronischen Geldes ermöglicht. Diese Zahlungsform stellt nur dann einen Vorteil dar, wenn der Kunde keine physikalischen Güter bestellt, für deren Auslieferung die Angabe einer Lieferadresse notwendig ist, da hierdurch ohnehin seine Anonymität nicht mehr gewährleistet wäre. Is klar.
- Nichtanonymitätszahlung: Personalisierte elektronische Zahlung, etwa als Kreditkartensystem oder elektronisches Lastschriftverfahren.
Nach dem Zeitpunkt der Zahlung:
- Prepayment: Vorauszahlung vor dem Erwerb einer Ware oder Dienstleistung. Erst nach der Zahlung erfolgt die Lieferung.
- Pay-now: Zahlungsweise in Echtzeit, d.h., die Ware wird in dem Moment bezahlt, in dem sie den Besitzer wechselt.
- Pay-later: Kreditorische Zahlungsweise in Form eines Kaufs auf Raten oder per Kreditkarte. Die Rechnungserstellung erfolgt nach der Auslieferung der Ware.
Nach der technischen Lösungsform der Zahlung:
- Accountbasierte Verfahren: Bei diesen Verfahren wird der Zahlungsvorgang für das kundeneigene Bankkonto oder ein vom Händler eingeräumtes virtuelles Kreditkonto (oder auch Guthabenkonto) ausgeführt.
- Inhaberbasierte Verfahren mit Hardware: Bei diesen Verfahren wird eine spezielle Hardware beim Kunden benötigt, um am Zahlvorgang partizipieren zu können. (z.B. Smart Card, Kreditkarte).
- Inhaberbasierte Verfahren mit Software: Diese Verfahren benötigen keine zusätzliche Hardware und basieren in der Regel auf der Abbildung von realem Geld auf virtuelles oder elektronisches Geld.
Nochmal diverse Zahlungssysteme kurz gelistet:
Die GeldKarte
Rechnungen sollen elektronisch versendet, präsentiert und bezahlt werden. Dieses integrierte Verfahren nennt man "EBPP - Electronic Bill Presentment and Payment". Die bekannteste SmartCard in Deutschland ist sicherlich die GeldKarte. Fast jede ec-Karte besitzt mittlerweile einen kleine Chip. Seit 2000 ist auch der Einsatz der GeldKarte im Internet vom Zentralen Kreditkartenausschuss (ZKA) offiziell genehmigt worden. Als Vorraussetzung wird jedoch beim Kunden ein Kartenlesegerät mit Tastatur und Display benötigt. Ein Bezahlung kann vom Kunden nicht zurück gebucht werden, also praktisch wie Bargeld.
Elektronische Brieftasche - Electronic Wallet
Die Firma Cybercash hat das System erfunden. Dabei überträgt eine digitale Brieftaschensoftware (wallet) die verschlüsselte Kreditkartennummer vom Kunden-PC zum Server beim Händler.
Micropayment - Digitales Bargeld
Ist das digitale Kleingeld im Portmonaie Cybercoin-User belasten ihre Kreditkarte mit einem bestimmten Betrag, den sie nachher für kleinere Barzahlungen ausgeben können.
Anonym Bezahlen über die Prepaid-Karte
Die "paysafecard" dient als vorbezahlte Guthabenkarte sowohl für das "Feste", als auch das "Mobile" Internet. Auf der Rückseite der Karte befindet sich ein 16stelliger PIN-Code. Dieser wird freigerubbelt, falls gewünscht, mit einem zusätzlichen Passwort geschützt. Das Prepaidverfahren ist sowohl für Micropayments als auch für Macropayments geeignet - insbesondere im Bereich des "Adult Entertainment", is klar.
Mobil Bezahlen mit Paybox
Vorreiter mobiler Payment-Verfahren in Deutschland ist Paybox von der Paybox.net AG in Raunheim bei Frankfurt. Beim Bezahlvorgang benutzt Paybox das Voice-Verfahren: Der Kunde teilt dem Händler seine Mobilfunknummer mit. Möchte er seine Handynummer nicht weitergeben, so kann er eine feste anonyme "Alias-Nummer" (fiktive Handynummer) erhalten. Der Händler initiiert den Bezahlvorgang und übermittelt seine Paybox-Nummer zusammen mit der des Kunden sowie die Höhe des Betrages. Der Kunde wird dann von Paybox aus seinem Handy angerufen, ein Sprachcomputer nennt ihm die Kenndaten der Zahlung und diese bestätigt er mit einem vierstelligen persönlichen Paybox-PIN. Dann wird über Lastschrift eingezogen und auf das Konto des Händlers überwiesen. Beide müssen dafür registriert sein. Diese wird über Paybox-Website über SSL durchgeführt.